Orthopäden sind nach Chirurgen eine der Fachgruppen mit den meisten Haftungsansprüchen; Endoprothesen-Infektionen, Arthroskopie-Komplikationen und Wirbelsäulenoperations-Schäden treiben die Schadenszahlen. Entsprechend müssen Orthopäden mit hohem operativen Volumen eine individuell kalibrierte Berufshaftpflicht abschließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hüft- und Knie-TEP sind die häufigste Ursache für Haftungsansprüche gegen Orthopäden
  • Wirbelsäulenoperationen haben ein hohes Komplikationsprofil (Querschnittslähmung, Nervenschäden) und erfordern sehr hohe Deckungssummen
  • Arthroskopien mit Komplikationen (Embolie, Nervenverletzung) müssen in der Police eingeschlossen sein

Berufshaftpflicht speziell für Orthopäden

Für Orthopäden ohne eigenes Operationszentrum und mit konservativem Schwerpunkt liegen die Jahresprämien bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro. Orthopäden, die Endoprothesen-Operationen durchführen, zahlen 4.000 bis 8.000 Euro; Orthopäden mit Wirbelsäulenchirurgie-Schwerpunkt können Prämien von 10.000 Euro und mehr haben, da Wirbelsäulenoperationen mit Risiken wie Querschnittslähmung ein außerordentlich hohes Schadenpotenzial haben.

Bei der Deklaration im Versicherungsantrag sollte die Jahresanzahl der Endoprothesen-Operationen angegeben werden; Versicherer differenzieren zwischen niedrigem (unter 50 pro Jahr), mittlerem (50 bis 200) und hohem Volumen (über 200). Das Operationsvolumen beeinflusst sowohl die Prämie als auch die Deckungssumme.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden, die neu in die Wirbelsäulenchirurgie einsteigen, müssen den Versicherer vor dem ersten Eingriff informieren; die Police muss für diese Tätigkeit angepasst werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei Wirbelsäulenoperationen Deckungssummen von mindestens 7 bis 10 Millionen Euro zu wählen, da Querschnittslähmungen zu lebenslangen Pflegekosten-Schadensersatzforderungen führen.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Schadenpotenzials bei Wirbelsäulenoperationen; viele Orthopäden versichern sich mit Deckungssummen, die für einfache Eingriffe ausreichen, aber nicht für Wirbelsäulen-Komplikationen. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen der Deklaration von DEXA-Messungen und Biomechanik-Analysen als eigenständige Tätigkeiten. Dritter Fehler: keine Prüfung der Police auf Einschluss von minimal-invasiven Wirbelsäulenoperationen, die andere Risikoprofile haben als offene Eingriffe.

Fazit

Orthopäden mit Operationstätigkeit müssen ihre Berufshaftpflicht präzise auf ihr Eingriffsspektrum abstimmen; insbesondere beim Einstieg in die Wirbelsäulenchirurgie ist eine sofortige Police-Anpassung mit erhöhten Deckungssummen notwendig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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