Onkologen begleiten Patienten in einer der verletzlichsten Phasen ihres Lebens und stehen dabei vor berufsrechtlichen Herausforderungen, die sich von anderen Fachrichtungen deutlich unterscheiden. Fragen um den Umgang mit infausten Prognosen, die Aufklärung über experimentelle Therapien und die Zusammenarbeit in interdisziplinären Tumorboards erzeugen spezifische Anforderungen aus der ärztlichen Berufsordnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologen sind verpflichtet, Patienten über ihre Diagnose und Prognose wahrheitsgemäß aufzuklären, sofern keine ausdrückliche Ablehnung dieser Information vorliegt.
  • Die Beteiligung an klinischen Studien unterliegt besonderen berufsrechtlichen und ethikrechtlichen Anforderungen, darunter eine informierte Einwilligung und Ethikvotum.
  • Die Verschreibung von Off-Label-Chemotherapeutika ist berufsrechtlich zulässig, erfordert aber eine besonders sorgfältige Aufklärung und Dokumentation.

Berufsordnung speziell für Onkologen

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist in der Onkologie besonders vielschichtig. Onkologen müssen Patienten wahrheitsgemäß über Diagnose, Prognose und Therapiealternativen informieren; gleichzeitig muss die Aufklärung einfühlsam und dem Zustand des Patienten angemessen erfolgen. Der Patient hat nach §8 MBO-Ä das Recht, eine umfassende Diagnoseaufklärung abzulehnen; dieser Wunsch ist zu respektieren und zu dokumentieren. Ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in der Onkologie kann erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen, da der Patient argumentieren kann, er hätte bei vollständiger Information andere Therapieentscheidungen getroffen.

Klinische Studien erfordern nach §15 MBO-Ä ein positives Votum einer Ethikkommission und eine vollständige Probandenaufklärung. Onkologen, die Patienten in Studien einschließen, müssen sicherstellen, dass die Einwilligung freiwillig und informiert erfolgt und dass Patienten ohne Nachteile aus der Studie aussteigen können. Fehler bei der Studienaufklärung können nicht nur zu berufsrechtlichen Verfahren, sondern auch zur Ungültigkeit des Ethikvotums führen.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Onkologen sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung daraufhin prüfen, ob Off-Label-Anwendungen von Chemotherapeutika und experimentelle Therapien abgedeckt sind. Viele Standardpolicen schließen Off-Label-Anwendungen aus; eine ausdrückliche Einschlusskklausel ist bei onkologischer Tätigkeit unverzichtbar. Ärzteversichert unterstützt Onkologen bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs und klärt Deckungslücken bei experimentellen Behandlungen auf.

Die Dokumentation von Tumorboardbeschlüssen und deren Umsetzung in die individuelle Therapieentscheidung ist berufsrechtlich zwingend und schützt im Haftungsfall.

Typische Fehler bei Onkologen

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufklärung bei der Entscheidung zwischen kurativer und palliativer Therapie; wenn dem Patienten nicht klar kommuniziert wird, dass eine Therapie nur palliativ wirkt, kann dies zur Haftung führen. Ein zweiter Fehler betrifft die Studiendokumentation: Lückenhafte Einwilligungsformulare oder fehlende Dokumentation des Studienaufklärungsgesprächs gefährden die Validität der Studie. Drittens vernachlässigen Onkologen mitunter die Fortbildungspflicht in neuen Immuntherapie- und Targeted-Therapy-Verfahren, obwohl diese mittlerweile zum Behandlungsstandard gehören.

Fazit

Die Berufsordnung stellt Onkologen vor besondere ethische und rechtliche Herausforderungen; eine einfühlsame, vollständige Aufklärung, lückenlose Dokumentation und eine umfassende Versicherung bilden das Fundament der berufsrechtlich sicheren onkologischen Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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