Pathologen haben keinen direkten Patientenkontakt; Beschwerden über ihre Arbeit kommen daher meist über den zuweisenden Arzt oder direkt vom Patienten, nachdem dieser vom Ergebnis des histologischen Befunds erfahren hat. Die Konsequenz einer falschen Diagnose kann gravierend sein; ein falsch-positiver Krebsbefund kann zu einer unnötigen Operation führen, während ein falsch-negativer Befund lebensbedrohliche Folgen hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Pathologen erhalten Beschwerden über Befundverzögerungen, falsch-positive und falsch-negative Diagnosen; interne Qualitätssicherung durch Fallkonferenzen ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.
- Beschwerden über Befundberichte (zu technisch, nicht ausreichend für die klinische Entscheidung) entstehen durch mangelnde Kommunikation zwischen Pathologie und Klinik.
- Bei schwerwiegenden Beschwerden über Fehldiagnosen sollte der Berufshaftpflichtversicherer sofort einbezogen werden.
Beschwerdemanagement speziell für Pathologen
Da Pathologen nicht direkt mit Patienten kommunizieren, kommen Beschwerden häufig verschleiert an, nämlich als Anfrage eines klinischen Kollegen oder als Antrag auf Akteneinsicht durch einen Anwalt. Pathologen sollten ein System einrichten, das solche Anfragen systematisch erfasst und bearbeitet. Die erste Reaktion auf eine Anfrage über einen möglichen Befundfehler sollte immer die interne Überprüfung des Falls (Zweitbefundung) und die Einbindung des Berufshaftpflichtversicherers sein.
Interne Qualitätssicherungsmaßnahmen wie wöchentliche Fallkonferenzen, bei denen schwierige Fälle besprochen werden, sind in der Pathologie besonders wichtig und reduzieren Fehlerraten nachweislich. Ärzteversichert berät Pathologen zu Beschwerdemanagementsystemen und zur Kommunikation bei Fehldiagnosen.
Worauf Pathologen besonders achten sollten
Pathologen sollten alle Zweitbefundungen und Korrekturen von Erstbefunden lückenlos dokumentieren; ein korrigierter Befund muss klar als solcher gekennzeichnet werden und der zuweisende Arzt sofort informiert werden.
Typische Fehler bei Pathologen
Ein häufiger Fehler ist das Nachbessern eines Befunds ohne klare Versionierung; wenn ein Befund nachträglich geändert wird, ohne dies zu dokumentieren, entsteht im Haftungsfall der Eindruck der Vertuschung. Ein zweiter Fehler liegt darin, auf Anfragen über mögliche Fehldiagnosen ohne Einbindung des Versicherers zu antworten. Drittens wird die interne Fallkonferenz als Qualitätsinstrument zu selten genutzt.
Fazit
Beschwerdemanagement für Pathologen basiert auf interner Qualitätssicherung, transparenter Befundkommunikation und sofortiger Versicherereinbindung bei Fehldiagnosevorwürfen; wer diese Grundsätze lebt, ist in diesem haftungsrelevanten Fachgebiet gut geschützt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Qualitätsmanagement und Fehlermeldesysteme
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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