Augenärzte praktizieren überdurchschnittlich häufig in eigenen Praxen oder Gemeinschaftspraxen; die kassenärztliche Versorgung und zunehmend auch LASIK- und refraktive Chirurgie als Privattätigkeit ergeben oft überdurchschnittliche Einkommen, die eine strukturierte Altersvorsorge besonders sinnvoll machen. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet dabei steuerliche Vorteile, die gerade in höheren Einkommensklassen erheblich sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenärzte als angestellte Mitarbeiter in Praxis oder Klinik können über die Entgeltumwandlung bis zu 3.624 Euro jährlich steuerfrei in eine bAV einzahlen; bei zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent erhöht sich der Effektivertrag.
- Niedergelassene Augenärzte als Praxisinhaber können für angestellte Mitarbeiter (Optometristen, Orthoptistinnen, MFA) eine attraktive bAV als Mitarbeiterbindungsinstrument einsetzen.
- Die Kombination aus Versorgungswerk und bAV ist besonders für Augenärzte mit hohen Praxisgewinnen sinnvoll, da beide Vorsorgeformen unterschiedliche steuerliche Behandlungen erfahren.
Betriebliche Altersvorsorge speziell für Augenärzte
Augenärzte mit eigener Praxis haben als Arbeitgeber die Pflicht, ihren Angestellten eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen und seit 2022 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten. Bei Praxen mit 3 bis 10 Mitarbeitern, wie sie in der Augenheilkunde häufig sind, empfiehlt sich die Umsetzung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse, da diese Durchführungswege administrativ einfach handhabbar sind.
Für angestellte Augenärzte in Kliniken oder MVZ ist die bAV über den Arbeitgeber oft der erste Baustein der zusätzlichen Altersvorsorge; Augenärzte in Unikliniken sind häufig über die VBL abgesichert. Augenärzte mit Schwerpunkt auf IGeL-Leistungen und Selbstzahlern sollten die gestiegenen Privateinnahmen gezielt in Altersvorsorge lenken; hier ist die bAV steuerlich effizient, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist. Ärzteversichert berät Augenärzte zu bAV-Strukturen, die sowohl Arbeitgeberpflichten als auch persönliche Vorsorgelücken adressieren.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft praktizieren, sollten prüfen, ob die gemeinsame bAV-Struktur für alle Gesellschafter und Angestellten optimiert ist; unterschiedliche Anstellungsverhältnisse in einer Gemeinschaftspraxis erfordern oft individuelle Lösungen.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist das Unterlassen einer bAV für Orthoptistinnen und Praxismitarbeiter, obwohl die gesetzliche Pflicht besteht; dies kann zu Nachforderungen durch den Arbeitnehmer führen. Ein zweiter Fehler liegt darin, den Versorgungswerk-Beitrag als ausreichende Altersvorsorge anzusehen, ohne die tatsächliche Rentenlücke zu berechnen. Drittens werden bAV-Verträge bei Praxisübernahmen nicht auf Übertragbarkeit geprüft.
Fazit
Betriebliche Altersvorsorge für Augenärzte ist sowohl als persönlicher Vorsorgebaustein als auch als Arbeitgeberpflicht relevant; wer den steuerlichen Rahmen optimal ausschöpft und Mitarbeitern attraktive Konditionen bietet, profitiert doppelt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Betriebliche Altersversorgung
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerliche Förderung der bAV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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