Dermatologen haben eine der höchsten Niedergelassenquoten unter allen Fachärzten; mehr als 60 Prozent der deutschen Dermatologen praktizieren in eigener Praxis oder Gemeinschaftspraxis. Diese Selbstständigkeit hat direkte Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge: Als Arbeitgeber tragen Dermatologen die Verantwortung für die bAV ihrer Mitarbeiter und müssen gleichzeitig ihre eigene Altersvorsorge strukturieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Dermatologen als Praxisinhaber sind verpflichtet, angestellten Mitarbeitern (MFA, Kosmetikerinnen, Arzthelferinnen) eine Entgeltumwandlung anzubieten und seit 2022 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten.
- Dermatologen mit hohem IGeL-Anteil (Laser, ästhetische Dermatologie) erzielen oft überdurchschnittliche Einkommen; die bAV ist in diesen Fällen ein steuerlich effizienter Weg, Einkommen in Altersvorsorge umzuwandeln.
- Die Kombination aus Versorgungswerk, bAV und privatem Depot ist für Dermatologen mit hohen Privateinnahmen besonders empfehlenswert.
Betriebliche Altersvorsorge speziell für Dermatologen
Dermatologen mit eigener Praxis können über eine Gesellschafter-Geschäftsführer-Konstruktion (GmbH) eine besonders steuereffiziente Pensionszusage einrichten; diese Form der bAV ermöglicht Rückstellungen in der Bilanz und ist für Dermatologen mit hohen Praxisgewinnen ab etwa 150.000 Euro jährlich besonders attraktiv. Allerdings sind Pensionszusagen komplex und erfordern eine professionelle Beratung, da fehlerhafte Gestaltungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen können.
Für Dermatologen in einer Einzelpraxis ohne GmbH-Struktur ist die Direktversicherung über eine Entgeltumwandlung der einfachste bAV-Weg; Dermatologen als Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern ein einheitliches Modell anbieten und dabei Kosten und Verwaltungsaufwand im Blick behalten. Ärzteversichert berät Dermatologen zur optimalen bAV-Struktur in verschiedenen Praxismodellen und zu den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Durchführungswege.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter regelmäßig überprüfen; bei steigenden Gehältern muss die Entgeltumwandlungsvereinbarung angepasst werden, und neue Mitarbeiter müssen sofort in das bAV-Angebot aufgenommen werden.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist das Einrichten einer Pensionszusage ohne ausreichende Rückstellungsbildung; wenn die Pensionsrückstellungen nicht angemessen dotiert werden, entsteht ein erhebliches Bilanzrisiko für die Praxis. Ein zweiter Fehler liegt darin, den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zu vergessen oder falsch zu berechnen. Drittens wird die bAV oft bei Praxisverkauf nicht berücksichtigt, obwohl Versorgungsansprüche den Verkaufserlös belasten können.
Fazit
Betriebliche Altersvorsorge für Dermatologen erfordert je nach Praxisstruktur unterschiedliche Ansätze; Praxisinhaber mit GmbH profitieren von der Pensionszusage, während Einzelpraxen mit Direktversicherungen gut bedient sind. Ärzteversichert unterstützt bei der individuellen Auswahl. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Betriebliche Altersversorgung
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerliche Förderung der bAV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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