Kinderärzte gehören zu den am stärksten beanspruchten niedergelassenen Fachärzten; mit einer hohen Zahl an Patientenkontakten (oft mehr als 50 Kinder täglich), vielen Hausbesuchen und der ständigen Erreichbarkeit für besorgte Eltern ist die Pädiatrie ein Hochpräsenz-Fach. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Kinderärzte als Praxisinhaber und als angestellte Ärzte in Kinderkliniken ein wichtiger Baustein der Absicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Kinderärzte als Praxisinhaber sind verpflichtet, ihren angestellten MFA eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen und seit 2022 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten.
  • Kinderärzte in kommunalen Kinderkliniken haben über die VBL Zugang zur Zusatzversorgung; diese ergänzt das Versorgungswerk um typischerweise 200 bis 350 Euro monatlich.
  • Kinderärzte mit eigenem Kind haben häufig eigene Elternzeiten mit Versorgungswerks-Beitragslücken; diese sollten durch freiwillige Zuzahlungen ins Versorgungswerk oder durch bAV-Aufstockung ausgeglichen werden.

Betriebliche Altersvorsorge speziell für Kinderärzte

Die kassenärztliche Vergütung in der Pädiatrie ist im Vergleich zu anderen Fachrichtungen eher moderat; viele Kinderärzte berichten von einem Missverhältnis zwischen Arbeitsbelastung und Einkommen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Das Versorgungswerk baut auf dem Einkommen auf, und ein geringeres Einkommen führt zu einer niedrigeren Rente. Kinderärzte sollten deshalb früh beginnen, eine bAV einzurichten und den steuerfreien Rahmen konsequent zu nutzen.

Kinderärzte als Praxisinhaber sollten ein schlankes bAV-Konzept für ihre MFA implementieren; angesichts der oft knappen Praxismargen ist eine einfache Direktversicherung mit minimalem Verwaltungsaufwand die praktikabelste Lösung. Ärzteversichert berät Kinderärzte zu bAV-Konzepten, die an die spezifischen wirtschaftlichen Bedingungen der Pädiatrie angepasst sind.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten ihre Versorgungswerksrente realistisch planen und dabei niedrigere Einkommen als in anderen Fachrichtungen einkalkulieren; eine Hochrechnung sollte den tatsächlichen Beitragsverlauf der letzten 5 Jahre als Basis verwenden und nicht den Maximalbeitrag.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist das Vernachlässigen der eigenen Altersvorsorge zugunsten der Praxisinvestitionen; Praxisausstattung und Digitalisierung sind wichtig, aber die Altersvorsorge sollte parallel dazu aufgebaut werden. Ein zweiter Fehler liegt darin, die bAV-Pflicht gegenüber Mitarbeitern nicht zu erfüllen und damit rechtliche Risiken einzugehen. Drittens werden Beitragslücken durch Elternzeiten nicht durch Einmalzahlungen ins Versorgungswerk kompensiert.

Fazit

Betriebliche Altersvorsorge für Kinderärzte muss die wirtschaftlichen Besonderheiten der Pädiatrie berücksichtigen; eine frühe, konsequente Einzahlung in bAV und Versorgungswerk ist wichtiger als in Fachrichtungen mit höheren Einnahmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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