Radiologen gehören zu den Fachärzten mit den höchsten Einkommen im deutschen Gesundheitssystem: Niedergelassene Radiologen in Gemeinschaftspraxen erzielen häufig Jahresnettoeinkommen von 200.000 bis 350.000 EUR, klinisch angestellte Oberärzte liegen typischerweise bei 120.000 bis 180.000 EUR brutto. Diese Einkommenshöhe macht eine strategische Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) besonders attraktiv, da die Steuererleichnerungen absolut gesehen sehr groß sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologen in großen MVZ oder Radiologieverbünden haben häufig Zugang zu Gesellschafter-Geschäftsführer-Modellen, die höhere Dotierungen als klassische Entgeltumwandlung erlauben.
  • Angestellte Radiologen in Kliniken können den maximalen Entgeltumwandlungsbetrag von 604 EUR monatlich (2025) vollständig ausnutzen und so bis zu 3.000 EUR Steuern und Sozialabgaben jährlich sparen.
  • Die bAV ist für Radiologen eine Ergänzung zum Versorgungswerk; angesichts des hohen Einkommensniveaus sollten beide Säulen konsequent aufgebaut werden.

Betriebliche Altersvorsorge speziell für Radiologen

Radiologen in privatärztlichen MVZ oder als Gesellschafter-Geschäftsführer können über eine Pensionszusage deutlich mehr als den steuerfreien Standardbetrag von 7.248 EUR jährlich für die Altersvorsorge zurücklegen. Eine GGF-Pensionszusage erlaubt bei entsprechender betriebswirtschaftlicher Gestaltung Dotierungen von 30.000 EUR jährlich und mehr; diese mindern als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn der Praxis erheblich. Dies ist für Radiologen mit Jahreseinkommen über 200.000 EUR ein wesentliches Optimierungsinstrument.

Klinisch angestellte Radiologen an Universitätskliniken profitieren von tarifvertraglichen Zusatzversorgungskassen. Sie sollten prüfen, ob die Klinik freiwillige Arbeitgeberzuschüsse über das gesetzliche Mindestmaß von 15 % hinaus bietet; viele Universitätskliniken gewähren bis zu 25 %, was die Rendite der Entgeltumwandlung deutlich verbessert. Bei einem Bruttoeinkommen von 13.000 EUR monatlich und 604 EUR Entgeltumwandlung ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 250 EUR pro Monat zuzüglich des Arbeitgeberzuschusses von mindestens 90 EUR.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen, die zwischen Klinik und Praxis wechseln oder Beteiligungen an Radiologieverbünden aufbauen, sollten sicherstellen, dass ihre bAV-Verträge portabel und nicht an den aktuellen Arbeitgeber gebunden sind. Pensionszusagen bei einer GmbH sind im Insolvenzfall nicht durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gedeckt, sofern sie nicht rückgedeckt sind. Ärzteversichert prüft für Radiologen, ob bestehende Pensionszusagen ausreichend rückgedeckt und bilanziell korrekt dotiert sind. Gerade bei Gesellschafterwechseln in Radiologiepraxen wird dieser Punkt häufig übersehen.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist die Konzentration auf das Versorgungswerk unter Vernachlässigung der bAV, obwohl beide Säulen aufgebaut werden können. Radiologen unterschätzen auch, dass das Versorgungswerk bei Rente mit 63 deutliche Abzüge macht, während die bAV flexiblere Auszahlungsmodelle bietet. Ein dritter Fehler ist die fehlende Rückdeckung von Pensionszusagen, die im Insolvenzfall zum vollständigen Verlust der Anwartschaft führen kann.

Fazit

Radiologen haben aufgrund ihrer Einkommenshöhe besonders großes Potenzial, durch eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge erhebliche Steuervorteile zu realisieren und zugleich eine solide Ruhestandsabsicherung aufzubauen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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