Allgemeinmediziner mit eigener Hausarztpraxis sind auf einen kontinuierlichen Patientenbetrieb angewiesen; eine unvorhergesehene Praxisschließung, etwa durch einen Wasserschaden, einen Einbruch oder einen Serverausfall, führt sofort zu Umsatzausfällen, während Fixkosten wie Miete, Personalgehälter und Leasingverträge weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung im betrieblichen Sinne) ist für niedergelassene Allgemeinmediziner daher ein wesentlicher Schutzstein.
Das Wichtigste in Kürze
- Hausarztpraxen haben typischerweise Tagesumsätze von 1.500 bis 3.500 EUR; bereits eine Woche Praxisschließung bedeutet Einnahmenausfall von 7.500 bis 17.500 EUR.
- Die Betriebsunterbrechung deckt nicht nur Sachschadensfolgen, sondern auch Ertragsausfall durch behördliche Schließungen (z.B. Seuchenschutz) bei entsprechend erweiterter Klausel.
- Allgemeinmediziner mit angestellten Arzthelferinnen tragen auch in der Unterbrechungsphase die vollen Personalkosten; diese müssen im versicherten Ertragsausfall einkalkuliert sein.
Betriebsunterbrechung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner betreiben überwiegend Einzelpraxen mit 2 bis 6 angestellten Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von 350.000 bis 700.000 EUR und relativ hohen Fixkosten durch Miete, Personal und Geräteleasing. Der versicherte Jahresumsatz sollte daher mindestens dem Vorjahresumsatz entsprechen; viele Allgemeinmediziner versichern zu niedrig und unterschätzen den tatsächlichen Deckungsbedarf.
Der Unterbrechungszeitraum in einer Allgemeinpraxis ist schnell länger als gedacht: Ein Wasserschaden aus dem Stockwerk über der Praxis kann 4 bis 8 Wochen Sanierungszeit erfordern, bevor der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. In dieser Zeit laufen Personalkosten von 8.000 bis 20.000 EUR monatlich weiter. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftzeit von mindestens 12 Monaten schützt auch vor länger andauernden Schadensfällen, wie sie nach Hochwasserereig-nissen vorkommen.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung als Ergänzung zur Inhaltsversicherung und zur Berufshaftpflicht verstehen. Ohne diese Kombination besteht ein gefährlicher Schutzlücke. Ärzteversichert überprüft für niedergelassene Allgemeinmediziner, ob die Versicherungssumme aktuell ist und ob die Police Ertragsausfall durch behördliche Schließungen abdeckt, was seit der Corona-Pandemie stark an Bedeutung gewonnen hat.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die zu kurze Haftzeit von nur 6 Monaten, die bei größeren Schadensfällen nicht ausreicht. Viele Allgemeinmediziner kalkulieren zudem den Ertragsausfall nach Umsatz statt nach Gewinn und versichern so zu niedrig, weil variable Kosten (die ja wegfallen) nicht herausgerechnet wurden. Ein dritter Fehler ist das Fehlen einer Klausel für behördlich angeordnete Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Allgemeinmediziner mit eigener Praxis unverzichtbar und sollte regelmäßig auf ausreichende Versicherungssumme und aktuelle Klauseln geprüft werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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