Anästhesisten sind überwiegend klinisch angestellt und haben in der Regel keine eigene niedergelassene Praxis; eine klassische praxisbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher für die meisten Anästhesisten nicht relevant. Allerdings gibt es eine wachsende Gruppe von Anästhesisten, die in Belegarztmodellen oder in ambulanten Operationszentren (AOZ) tätig sind und dort eigene Betriebsrisiken tragen, für die eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anästhesisten in ambulanten Operationszentren sind als Mitgesellschafter oder Belegärzte einem erheblichen Betriebsunterbrechungsrisiko ausgesetzt, wenn der OP-Betrieb durch technische Defekte oder Sachschäden ausfällt.
  • In gemischten Praxiszentren mit Anästhesisten als Betreuer ambulanter Eingriffe kann ein Geräteausfall (z.B. Narkosegeräte, Monitoring) zur sofortigen Betriebsunterbrechung führen.
  • Für klinisch angestellte Anästhesisten ist die Betriebsunterbrechungsversicherung des Krankenhauses relevant; eigene Policen sind nur bei selbstständiger Tätigkeit erforderlich.

Betriebsunterbrechung speziell für Anästhesisten

Anästhesisten, die in ambulanten OP-Zentren als Gesellschafter oder auf Honorarbasis tätig sind, erzielen pro Arbeitstag Einnahmen von 1.200 bis 2.500 EUR. Fällt der Betrieb durch einen Sachschaden (z.B. Wassereinbruch in den OP-Bereich, Ausfall der Klimaanlage, Gerätedefekt) für 3 bis 6 Wochen aus, entsteht ein Ertragsausfall von 18.000 bis 75.000 EUR. Die Betriebsunterbrechungsversicherung des AOZ muss diese Einnahmenausfälle aller beteiligten Ärzte einschließen; andernfalls muss jeder Anästhesist eine eigene Ertragsausfallversicherung abschließen.

Beleganästhesisten, die Operateure in Belegabteilungen von Kliniken betreuen, tragen indirekt das Betriebsrisiko des Operateurs. Fällt das Belegkrankenhaus oder der OP-Saal durch Schäden aus, verliert der Beleganästhesist seine Einnahmequelle ohne eigenen Sachschaden. Für diese Konstellation bieten spezielle Ertragsausfallversicherungen für Freiberufler einen geeigneten Schutz.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten in AOZ sollten als erstes den Gesellschaftsvertrag und die Versicherungsklauseln des Zentrums prüfen, ob eine ausreichende Betriebsunterbrechungsdeckung für alle Gesellschafter besteht. Ärzteversichert analysiert für Anästhesisten in ambulanten Strukturen, ob die vorhandenen Versicherungen alle relevanten Szenarien abdecken oder ob eigene Ergänzungsversicherungen notwendig sind. Besonders zu beachten: Manche AOZ-Versicherungen decken nur den Sachschaden am Gebäude, nicht jedoch den Ertragsausfall der beteiligten Ärzte.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Anästhesisten im AOZ verlassen sich häufig darauf, dass "der Betreiber" ausreichend versichert ist, ohne die tatsächliche Police eingesehen zu haben. Im Schadensfall stellt sich dann heraus, dass die Betriebsunterbrechungsdeckung nur die Fixkosten des Zentrums, nicht aber die Arzthonorare abdeckt. Ein zweiter Fehler ist das Unterschätzen der Ausfallzeiten: Technische Schäden an medizinischen Geräten (Narkosegeräte müssen nach Wasserschaden komplett neu qualifiziert werden) dauern oft länger als erwartet.

Fazit

Für selbstständig tätige Anästhesisten in ambulanten Strukturen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein wesentlicher Schutz, der individuell auf die Beteiligungsstruktur des jeweiligen AOZ abgestimmt sein muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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