Arbeitsmediziner sind häufig als freiberufliche Betriebsärzte oder über arbeitsmedizinische Dienste tätig; viele betreiben eigene Praxen oder überbetriebliche Dienste mit mehreren Mitarbeitern. Ein Betriebsausfall durch Sachschäden trifft Arbeitsmediziner besonders hart, weil ihre Mandanten (Unternehmen) gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet sind und bei Ausfall des Betriebsarztes möglicherweise Vertragsstrafen oder Haftungsrisiken drohen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste mit mehreren Ärzten und Praxisstandorten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die den Ertragsausfall aller angebundenen Betriebsärzte abdeckt.
  • Freelance-Betriebsärzte mit eigener kleiner Praxis tragen bei einem Sachschaden alle Fixkosten selbst, ohne Unternehmensstruktur im Rücken.
  • Die Vertragsrisiken gegenüber Unternehmenskunden (Verzug bei Pflichtuntersuchungen) können ohne entsprechende Absicherung zu Vertragsstrafen führen.

Betriebsunterbrechung speziell für Arbeitsmediziner

Arbeitsmediziner in überbetrieblichen Diensten (ÜAD) haben häufig Jahresumsätze von 400.000 bis 1,5 Millionen EUR, erwirtschaftet durch Betreuungsverträge mit Unternehmen aller Branchen. Bei einem technischen Ausfall des Praxissystems (z.B. Softwareausfall des arbeitsmedizinischen Dokumentationssystems, Serverraumbrand) können Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Einnahmen und auf die Vertragserfüllung gegenüber den Unternehmenskunden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Arbeitsmediziner sollte den Ertragsausfall für mindestens 6 Monate absichern und Kosten für Notlösungen (z.B. Raummiete für Ausweichpraxis, Zeitarbeitsarzt) einschließen. Bei einem Tageumsatz von 4.000 EUR und 4 Wochen Ausfall ergibt sich bereits ein Schaden von 80.000 EUR; hinzu kommen Mehrkosten für den Betrieb zu verlegender Termine.

Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten

Arbeitsmediziner mit mehreren Betriebsstandorten sollten prüfen, ob die Betriebsunterbrechungsversicherung alle Standorte einschließt oder nur den Hauptsitz. Ärzteversichert prüft für Arbeitsmediziner, ob Betriebsunterbrechung, Elektronikversicherung (für medizinische Geräte und IT) und Haftpflicht koordiniert und lückenlos abgedeckt sind. Besonders Datenverluste durch IT-Schäden, die zur Vernichtung von Eignungsnachweisen und Untersuchungsprotokollen führen, können erhebliche Folgekosten auslösen.

Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern

Arbeitsmediziner versichern häufig nur ihren Hauptstandort, nicht aber Außenstellen und mobile Einheiten (Untersuchungsbusse). Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer IT-/Cyber-Klausel in der Betriebsunterbrechungsversicherung, obwohl Datenverluste durch Ransomware gerade in Gesundheitsbetrieben immer häufiger vorkommen. Drittens unterschätzen Arbeitsmediziner, dass Vertragsstrafen gegenüber Unternehmenskunden bei Verzug gesondert abgesichert sein müssen.

Fazit

Arbeitsmediziner mit eigenem Betrieb und Unternehmenskunden benötigen eine individuell zugeschnittene Betriebsunterbrechungsversicherung, die Sachschäden, IT-Ausfälle und Vertragspflichten gegenüber Firmenmandanten abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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