Augenarztpraxen gehören zu den gerätebintensivsten Arztpraxen überhaupt: Spaltlampen, OCT-Geräte, Lasereinheiten für refraktive Chirurgie, Operationsmikroskope und funduskopische Systeme bedeuten Investitionen von 200.000 bis über 1 Million EUR. Fällt ein Schlüsselgerät durch Sachschaden aus oder wird die Praxis durch einen Wasserschaden oder Brand für mehrere Wochen geschlossen, entstehen Ertragsausfälle, die die finanzielle Substanz einer Augenarztpraxis ernsthaft gefährden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenarztpraxen mit Lasereinheiten (LASIK, PRK) haben besonders hohe Tagesumsätze aus Selbstzahlerleistungen; ein Ausfall dieser Geräte unterbricht die lukrativsten Einnahmequellen sofort.
- OCT-Geräte und andere bildgebende Systeme sind hochsensibel gegenüber Feuchtigkeit, Staub und Erschütterungen; selbst kleinere Wasserschäden können Totalausfälle verursachen.
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Augenarztpraxen sollte explizit Ertragsausfälle durch Geräteausfälle abdecken, nicht nur durch Gebäudeschäden.
Betriebsunterbrechung speziell für Augenärzte
Eine gut gehende Augenarztpraxis mit Laserchirurgie erzielt Tagesumsätze von 5.000 bis 12.000 EUR. Fällt der Betrieb durch einen Sachschaden für 4 Wochen aus, entsteht ein Ertragsausfall von 100.000 bis 240.000 EUR, während Fixkosten (Personalgehälter 20.000 EUR/Monat, Miete 3.000 EUR/Monat, Leasingraten für Geräte 5.000 EUR/Monat) weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss diese Größenordnungen abdecken; viele Augenärzte sind deutlich unterversichert, weil sie die Versicherungssumme nicht regelmäßig an das gestiegene Praxisvolumen anpassen.
Besonders relevant ist die Elektronikversicherung als Ergänzung zur Betriebsunterbrechung: Sie deckt Schäden an medizinischen Geräten durch Kurzschluss, Überspannung und technische Defekte, die normalerweise nicht durch Feuer- oder Wasserversicherungen abgedeckt sind. Für teure Lasereinheiten und OCT-Systeme ist diese Kombination unverzichtbar.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte, die refraktive Lasereingriffe anbieten, sollten eine spezifische Klausel für den Ausfall medizinischer Geräte in der Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbaren. Ärzteversichert prüft für Augenarztpraxen, ob die bestehende Inhaltsversicherung mit Elektronikdeckung und die Betriebsunterbrechungsversicherung lückenlos aufeinander abgestimmt sind. Auch die Wartezeit auf Ersatzgeräte muss berücksichtigt sein: Ein Lasergerät kann 6 bis 12 Wochen Lieferzeit haben; die Haftzeit der Betriebsunterbrechungsversicherung sollte mindestens 12 Monate betragen.
Typische Fehler bei Augenärzten
Augenärzte versichern häufig den Wiederbeschaffungswert ihrer Geräte korrekt, vergessen aber, den Ertragsausfall durch die Wartezeit auf Reparatur oder Neulieferung entsprechend hoch anzusetzen. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Sublimit-Regelung für Cyberschäden: Moderne OCT-Geräte und LASIK-Systeme sind netzwerkfähig und damit potenziell anfällig für Ransomware-Angriffe, die den Betrieb ebenso effektiv unterbrechen wie ein physischer Schaden. Drittens vernachlässigen Augenärzte häufig die Absicherung ihrer Außenstellen und augenärztlichen Außensprechstunden.
Fazit
Augenarztpraxen mit hohem Gerätebestand und Selbstzahlerleistungen benötigen eine speziell auf die Praxisstruktur zugeschnittene Betriebsunterbrechungsversicherung, die sowohl Sachschäden als auch Geräteausfälle und digitale Risiken abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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