Chirurgen in der Niederlassung, insbesondere in chirurgischen Schwerpunktpraxen mit eigenem Operationsraum, sind einem erheblichen Betriebsunterbrechungsrisiko ausgesetzt: Ein Sachschaden am OP-Bereich, ein Geräteausfall bei endoskopischen Instrumenten oder ein Hygieneverstoß mit behördlicher Schließung kann den Praxisbetrieb für Wochen unterbrechen und erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chirurgen mit eigenem OP-Raum oder ambulantem Operationszentrum haben besonders hohe Fixkosten (Sterilisationseinrichtungen, OP-Instrumente, Assistenzpersonal); ein Betriebsausfall trifft sie daher besonders hart.
  • Ambulante OPs werden zunehmend von Chirurgen angeboten; ein Hygieneverstoß kann zu einer sofortigen behördlichen Schließung führen, die ohne entsprechende Klausel nicht versichert ist.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Chirurgen sollte Ertragsausfälle durch Sachschäden, Geräteausfälle und behördliche Maßnahmen abdecken.

Betriebsunterbrechung speziell für Chirurgen

Niedergelassene Chirurgen mit ambulanten OP-Kapazitäten erzielen typischerweise Jahresumsätze von 500.000 bis über 1 Million EUR; davon stammt ein erheblicher Teil aus chirurgischen Eingriffen, die bei Praxisausfall sofort entfallen. Gleichzeitig laufen Personalkosten für OP-Pfleger, Anästhesisten und Praxismanagement sowie Leasingkosten für OP-Equipment weiter.

Bei einem Tagesumsatz von 5.000 EUR und einer Betriebsunterbrechung von 6 Wochen ergibt sich ein Ertragsausfall von 150.000 EUR, hinzu kommen Mehrkosten für Notlösungen und Verlegungsorganisation. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sollte mindestens diesen Betrag abdecken und eine Haftzeit von 12 Monaten für längere Sanierungsphasen nach größeren Schäden (z.B. Brandschaden im OP-Bereich) vorsehen.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Chirurgen sollten prüfen, ob ihre Betriebsunterbrechungsversicherung auch behördlich angeordnete Schließungen nach Hygienevorwürfen oder -mängeln abdeckt. Ohne diese Klausel besteht eine gefährliche Lücke, denn Hygieneprüfungen durch Gesundheitsämter können kurzfristig zu Betriebsverboten führen, ohne dass ein klassischer Sachschaden vorliegt. Ärzteversichert analysiert für Chirurgen die Kombination aus Betriebsunterbrechung, Berufshaftpflicht und medizinischer Gerätversicherung auf Vollständigkeit.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist die zu niedrig angesetzte Versicherungssumme: Chirurgen mit wachsender Praxis vergessen, die Summe nach Ausbau des OP-Betriebs anzupassen. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer Klausel für behördliche Schließungen; die meisten Standard-Betriebsunterbrechungspolicen decken diese nur gegen Aufpreis ab. Drittens unterschätzen Chirurgen den Zeitaufwand für die Neuqualifizierung sterilisierter OP-Bestecke nach einem Schaden, der oft die eigentliche Reparaturzeit weit überschreitet.

Fazit

Chirurgen mit eigenem OP-Betrieb tragen besonders große Betriebsunterbrechungsrisiken und sollten ihre Versicherung regelmäßig an das aktuelle Praxisvolumen und die gesetzlichen Hygienestandards anpassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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