Dermatologische Praxen sind durch ein breites Spektrum an technischen Geräten geprägt: Lasergeräte für Tattooentfernung, Gefäßbehandlungen und Haarwuchstherapie, Kryotherapiegeräte, Dermatoskopie-Systeme und kosmetisch-dermatologische Behandlungseinheiten. Fällt ein Großteil dieser Geräte durch einen Sachschaden aus, können sowohl kassenwärztliche als auch privatärztliche Einnahmen komplett einbrechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologische Praxen mit ästhetischen Lasertherapien erzielen hohe Selbstzahleranteile; ein Laserausfall unterbricht die margenstarken Privatleistungen sofort.
- Lasergeräte in der Dermatologie sind wartungsintensiv und bei Schäden oft über Wochen nicht nutzbar; Ersatzgeräte sind schwer kurzfristig beschaffbar.
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Dermatologen muss Geräteausfälle explizit einschließen und nicht nur Gebäudeschäden abdecken.
Betriebsunterbrechung speziell für Dermatologen
Dermatologen mit ästhetischer Ausrichtung erzielen Jahresumsätze von 600.000 bis über 1 Million EUR; ein erheblicher Anteil davon kommt aus Laserbehandlungen, die 300 bis 800 EUR pro Sitzung einbringen. Fällt der Praxis-Laser durch einen Defekt oder einen Wasserschaden für 6 bis 8 Wochen aus, können Einnahmen von 50.000 bis 120.000 EUR entfallen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss den Ertragsausfall für diese Ausfallzeit abdecken.
Zudem sind dermatologische Praxen häufig in Erdgeschosslage oder in Gebäuden mit Risiko für Wassereinbrüche; die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens ist statistisch höher als bei Praxen im Obergeschoss. Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden; die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt den laufenden Ertrag während der Reparatur oder Beschaffung von Ersatzgeräten.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Elektronikversicherung für Lasergeräte und medizinische Systeme kombinieren. Ärzteversichert prüft für dermatologische Praxen, ob alle versicherten Geräte mit ihren aktuellen Neuwerten in der Police erfasst sind; gerade bei häufigen Geräteupdates und Neuanschaffungen entsteht schnell eine Unterversicherung. Auch die Absicherung von Heimbehandlungsgeräten (sofern eingesetzt) und mobilen Einheiten sollte überprüft werden.
Typische Fehler bei Dermatologen
Dermatologen mit Lasergeräten vergessen häufig, die Police nach jeder Neuanschaffung zu aktualisieren, sodass neue Geräte im Schadenfall unterversichert sind. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Absicherung für den Fall, dass ein Lasergerät zwar selbst nicht beschädigt ist, aber durch eine behördliche Überprüfung vorübergehend gesperrt wird. Drittens unterschätzen Dermatologen die Wiederbeschaffungszeit für spezielle Lasergeräte aus dem Ausland (häufig 8 bis 16 Wochen).
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für technologieintensive Dermatologiepraxen ein unverzichtbarer Schutz, der auf die spezifische Gerätelandschaft und den hohen Selbstzahleranteil zugeschnitten sein muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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