Gynäkologische Praxen verbinden Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall, ambulante Eingriffe und häufig auch reproduktionsmedizinische Leistungen unter einem Dach. Diese Leistungsvielfalt bedeutet, dass ein Praxisausfall nicht nur Terminkaskaden auslöst, sondern bei Patientinnen in sensiblen Behandlungsphasen (Schwangerschaft, IVF-Zyklus) auch medizinisch erhebliche Konsequenzen haben kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Gynäkologische Praxen mit 4D-Ultraschall und Reproduktionsmedizin haben hohe Geräteinvestitionen, die besondere Absicherung erfordern.
- Schwangere Patientinnen und IVF-Patientinnen können im Falle einer Praxisschließung nicht einfach auf einen späteren Termin verwiesen werden; Notlösungen verursachen Extrakosten.
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung sollte für gynäkologische Praxen eine Haftzeit von mindestens 12 Monaten umfassen.
Betriebsunterbrechung speziell für Gynäkologen
Niedergelassene Gynäkologen erzielen in Einzelpraxen Jahresumsätze von 350.000 bis 700.000 EUR; in reproduktionsmedizinischen Zentren liegt der Umsatz deutlich höher. Ein Betriebsausfall durch Sachschaden trifft nicht nur die Einnahmen, sondern wirft auch komplexe medizinische und haftungsrechtliche Fragen auf: Was geschieht mit einer Patientin im dritten IVF-Zyklus, wenn die Praxis für 4 Wochen geschlossen ist? Wie werden Schwangere im 8. Monat weiterversorgt?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung sollte in solchen Fällen auch Mehrkosten für die Weitervermittlung von Patientinnen an Kollegen sowie Kosten für Ausweichpraxislösungen abdecken. Bei einem Monatsumsatz von 50.000 EUR und einem Fixkostenanteil von 60 % entstehen im Betriebsausfallfall monatliche Schäden von 30.000 EUR, die durch die Versicherung gedeckt sein müssen.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen mit reproduktionsmedizinischen Leistungen sollten besonders auf die Absicherung von Kryoeinrichtungen (für Spermien, Eizellen, Embryonen) achten: Ein Ausfall der Kühlkette kann nicht nur Sachschäden, sondern erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert prüft für gynäkologische Praxen, ob alle Sonderausstattungen und Kühlsysteme in der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung erfasst sind. Die Haftzeit sollte mindestens 18 Monate betragen, wenn aufwändige Umbauten in der Praxis möglich sind.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Gynäkologen mit IVF-Labor unterschätzen das Risiko eines Kühlsystemausfalls und sind oft nur unzureichend gegen die Folgeschäden versichert. Ein zweiter Fehler ist die Nichtberücksichtigung von Personalfluktuationen in der Ausfallphase; gut ausgebildete gynäkologische Assistentinnen wechseln den Arbeitgeber, wenn eine Praxis längere Zeit geschlossen ist. Drittens fehlt in vielen Policen eine Klausel für die Kosten der Patientenüberleitung.
Fazit
Gynäkologische Praxen, insbesondere solche mit reproduktionsmedizinischem Schwerpunkt, benötigen eine umfassende Betriebsunterbrechungsversicherung, die neben dem Ertragsausfall auch Mehrkosten für Patientenversorgung und Kühlsystemausfälle einschließt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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