Internisten in der Niederlassung, ob in der Allgemeinen Inneren Medizin oder als internistische Fachärzte (Gastroenterologen, Kardiologen, Pneumologen), betreiben technisch gut ausgestattete Praxen mit EKG-Geräten, Langzeit-Blutdruckmessgeräten, Spirometrie-Einheiten und häufig eigenen Endoskopiebereichen. Ein Sachschaden trifft alle Leistungsbereiche gleichzeitig und erzeugt einen sofortigen Ertragsausfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten mit Endoskopieeinheit haben eine der höchsten Gerätedichten in der ambulanten Versorgung; ein Geräteschaden unterbricht nicht nur die diagnostische Kette, sondern auch die Therapieplanung.
  • Chronisch kranke Patienten (Diabetiker, Herzinsuffizienz, COPD) müssen auch bei Praxisausfall weiterversorgt werden; Mehrkosten für Patientenüberleitung sollten versichert sein.
  • Gastroskopie- und Koloskopie-Einheiten sind nach Sachschäden aufwändig zu desinfizieren und neu zu zertifizieren.

Betriebsunterbrechung speziell für Internisten

Niedergelassene Internisten mit Endoskopieraum erzielen Jahresumsätze von 500.000 bis 1,2 Millionen EUR, wovon ein erheblicher Anteil aus Endoskopieleistungen stammt. Bei einem Monatsanteil von 25 % endoskopischer Einnahmen und einem Gesamtmonatsumsatz von 70.000 EUR entfallen bei Praxisausfall monatlich 17.500 EUR aus diesem Bereich. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss diese Einnahmestruktur abbilden.

Für Internisten ohne Endoskopie, also rein konservativ tätige Allgemein-Internisten, ist der Schaden bei Praxisausfall zwar geringer, aber die Patientenstruktur (überwiegend ältere, multimorbide Patienten) erfordert einen schnelleren Wiederbetrieb. Ein Ausfall von mehr als 2 bis 3 Wochen führt dazu, dass chronisch kranke Patienten sich andere Ärzte suchen und dauerhaft nicht zurückkehren.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten mit Endoskopieeinheit sollten die Elektronikversicherung für Endoskopiegeräte und die Betriebsunterbrechungsversicherung aufeinander abstimmen. Ärzteversichert prüft für internistische Praxen, ob die Haftzeit ausreichend ist und ob Desinfektions- und Neuzertifizierungskosten für Endoskopiegeräte nach einem Wasserschaden in der Police enthalten sind. Auch die Absicherung eines provisorischen Praxisbetriebs an einem Ausweichstandort sollte explizit geregelt sein.

Typische Fehler bei Internisten

Internisten, die aus einer Gemeinschaftspraxis heraus versichert sind, gehen oft davon aus, dass die Gruppenpolice ausreichend ist, ohne die individuelle Deckungshöhe für ihren Tätigkeitsanteil zu prüfen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Berücksichtigung von Kryolagerungen für biologische Proben. Drittens unterschätzen Internisten die Ausfallzeiten nach Endoskopieraum-Sanierungen, die Hygienezertifizierungen von 4 bis 8 Wochen erfordern.

Fazit

Internisten mit breitem Leistungsspektrum und technisch aufwändigen Einheiten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die volle Einnahmenstruktur der Praxis abbildet und Ausfallzeiten für Geräte und Desinfektionsverfahren realistisch einkalkuliert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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