Neurologische Praxen kombinieren hochwertige Diagnostik (EEG, EMG, evozierte Potenziale, neuropsychologische Testverfahren) mit einer Patientenstruktur chronisch Kranker, die auf regelmäßige Verlaufskontrollen und Medikamentenanpassungen angewiesen sind. Ein Praxisausfall durch Sachschaden trifft sowohl die technische Infrastruktur als auch die kontinuierliche Versorgung von Patienten mit Epilepsie, Multipler Sklerose, Parkinson und anderen neurologischen Erkrankungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologische Praxen mit EEG- und EMG-Einheiten haben spezifische elektronische Ausrüstungen, die nach Sachschäden aufwändig kalibriert und zertifiziert werden müssen.
  • MS-Patienten in laufenden Infusionstherapien (Natalizumab) müssen auch bei Praxisausfall versorgt werden; die Therapieunterbrechung kann medizinisch kritisch sein.
  • Neurologische Praxen sind auf lange Gesprächszeiten ausgelegt; eine kurzfristige Umsiedlung in Ausweichräume ist oft schwierig.

Betriebsunterbrechung speziell für Neurologen

Niedergelassene Neurologen erzielen Jahresumsätze von 400.000 bis 900.000 EUR; ein erheblicher Teil stammt aus elektrodiagnostischen Leistungen (EEG, EMG, EP) und neurologischen Infusionstherapien. Fällt die Praxis durch einen Wasserschaden für 4 Wochen aus, entfallen etwa 35.000 bis 75.000 EUR Ertrag, während Personalkosten (Praxismanagerin, EEG-Assistenz) von 12.000 bis 20.000 EUR monatlich weiterlaufen.

Besonders kritisch ist die Unterbrechung von Infusionstherapien bei MS-Patienten: Natalizumab wird alle 4 Wochen intravenös verabreicht; wird ein Termin versäumt, erhöht sich das Rückfallrisiko erheblich. Die Kosten für die Verlegung dieser Patienten an andere Infusionszentren und die Koordination mit Krankenhausambulanzen sollten in der Betriebsunterbrechungsversicherung als Mehrkosten enthalten sein.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten eine Klausel für Mehrkosten bei Patientenverlegung und die Fortführung laufender Therapien in ihre Betriebsunterbrechungsversicherung aufnehmen. Ärzteversichert prüft für neurologische Praxen, ob die vorhandene Elektronikversicherung für EEG- und EMG-Geräte mit der Betriebsunterbrechungsversicherung koordiniert ist und ob die Haftzeit von mindestens 12 Monaten ausreichend ist. Besondere Aufmerksamkeit verdient die IT-Absicherung, da neurologische Bildgebungsdaten und EEG-Archive regelmäßig Ziel von Ransomware-Angriffen sind.

Typische Fehler bei Neurologen

Neurologen unterschätzen häufig, wie lange EEG-Systeme nach einer Überspannung oder einem Wasserschaden für die Neukalibrierung benötigen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Absicherung für Ausfälle durch IT-Angriffe; neurologische Praxis-Software ist anfällig für Ransomware, die den gesamten Praxisbetrieb lahmlegt. Drittens vergessen Neurologen in Gemeinschaftspraxen mit Psychiatern (häufige Kombinationspraxis), dass gemischte Praxen gesonderte Versicherungskonzepte erfordern.

Fazit

Neurologische Praxen mit diagnostischer Infrastruktur und einem hohen Anteil chronisch kranker Patienten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Ertragsausfall, Geräteausfallzeiten und Mehrkosten für Therapiekontinuität abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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