Notfallmediziner sind überwiegend klinisch in Notaufnahmen und Intensivstationen tätig und haben in der Regel keine eigene niedergelassene Praxis; eine praxisbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung ist für die meisten Notfallmediziner daher nicht relevant. Eine wachsende Gruppe von Notfallmedizinern betreibt jedoch ambulante Notfalldienste, Bereitschaftspraxen oder engagiert sich in privatärztlichen Notfallambulanzen, für die betriebliche Risiken bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallmediziner in privatärztlichen Notfallambulanzen oder Bereitschaftspraxen tragen bei einem Betriebsausfall das volle wirtschaftliche Risiko.
  • Mobile Notfallmediziner (Notarztwagen-Betreiber) haben spezifische Betriebsunterbrechungsrisiken durch Fahrzeugausfälle und Gerätedefekte.
  • Notfallmediziner in leitenden Positionen von Kliniken sollten prüfen, ob die Klinik ausreichend gegen Betriebsunterbrechungsrisiken versichert ist.

Betriebsunterbrechung speziell für Notfallmediziner

Notfallmediziner, die privatärztliche Bereitschaftspraxen betreiben (z.B. am Flughafen, im Kreuzfahrtbereich oder in privaten Kliniken), erzielen Tagesumsätze von 3.000 bis 8.000 EUR. Ein technischer Ausfall oder ein Sachschaden unterbricht sofort alle Einnahmen, während Personalkosten für Rettungsassistenten, Pflegepersonal und Verwaltung weiterlaufen.

Mobile Notfallmediziner mit eigenem Transportmittel müssen die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die Fahrzeuge und Geräte (Defibrillator, Beatmungsgerät, Notfallequipment) ausweiten. Ein Gerätedefekt am Defibrillator beispielsweise verhindert nicht den gesamten Einsatz, aber das Fehlen eines Ersatzgeräts über mehrere Tage kann je nach Vertrag mit dem Auftraggeber zu Vertragsstrafen führen.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner in selbstständigen Strukturen sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Fahrzeuge und mobile Ausstattung ausweiten. Ärzteversichert berät Notfallmediziner in selbstständigen Vertragsmodellen, wie Betriebsunterbrechung, Kfz-Versicherung und Berufshaftpflicht aufeinander abgestimmt werden können, um keine Schutzlücken entstehen zu lassen. Wichtig ist auch die Absicherung gegen den Ausfall von Schlüsselpersonal (z.B. wenn der einzige Notarzt im Team erkrankt).

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Notfallmediziner in selbstständigen Strukturen unterschätzen häufig, dass ihre Kfz-Versicherung keine betriebliche Betriebsunterbrechung abdeckt. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Vertragserfüllungsabsicherung: Fällt der Dienst aus, können Vertragsstrafen aus dem Auftraggeber-Vertrag entstehen, die ohne entsprechende Versicherung direkt den Privatbereich treffen. Drittens vergessen Notfallmediziner in Kliniken, das eigene Betriebsunterbrechungsrisiko bei selbstständiger Nebentätigkeit separat abzusichern.

Fazit

Für selbstständig tätige Notfallmediziner ist eine auf die mobile und stationäre Einsatzstruktur zugeschnittene Betriebsunterbrechungsversicherung unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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