Orthopädische Praxen vereinen konservative Behandlung, physikalische Therapie, Stoßwellengeräte, Arthroskopie-Kapazitäten und moderne Bildgebung (digitales Röntgen, MRT-Kooperationen) unter einem Dach. Diese Geräteintensität sowie die hohe Patientenfrequenz mit vielen akuten Beschwerdebildern (Rückenschmerzen, Sportverletzungen, akute Gelenkbeschwerden) machen die Betriebsunterbrechungsversicherung für Orthopäden besonders relevant.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische Praxen mit Stoßwellentherapie, Sonographie-Einheiten und Arthroskopie-Infrastruktur haben einen erheblichen Gerätewert, der spezifische Absicherung erfordert.
  • Akut-Patienten (Sportverletzungen, Frakturen nach Sturz) können nicht auf unbestimmte Zeit warten; Mehrkosten für die Überleitung in Kollegen- oder Kliniknetzwerke müssen abgesichert sein.
  • Orthopädische Praxen in Sportzentren oder mit angeschlossener Physiotherapie tragen höhere Fixkosten und damit ein größeres Betriebsunterbrechungsrisiko.

Betriebsunterbrechung speziell für Orthopäden

Niedergelassene Orthopäden erzielen Jahresumsätze von 500.000 bis 1,2 Millionen EUR. Ein Sachschaden, der die Praxis für 4 bis 6 Wochen schließt, führt zu Ertragsausfällen von 40.000 bis 150.000 EUR. Gleichzeitig laufen Personalkosten (Arzthelferinnen, MFA, Physiotherapeuten in integrierten Praxen) von 20.000 bis 40.000 EUR monatlich weiter.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss für orthopädische Praxen insbesondere die Ausfallzeiten für digitale Röntgensysteme berücksichtigen, die nach einem Wasserschaden einer Neuzulassung durch die zuständige Behörde bedürfen (nach Strahlenschutzgesetz). Diese Neuzulassung dauert 4 bis 8 Wochen und verlängert die tatsächliche Betriebsunterbrechung über die eigentliche Reparaturzeit hinaus erheblich.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Elektronikversicherung für Röntgenanlagen und Sonografiegeräte sowie mit einer Klausel für strahlenschutzrechtliche Neuzulassungsverfahren kombinieren. Ärzteversichert prüft für orthopädische Praxen, ob die Versicherungssumme den tatsächlichen Jahresertrag abdeckt und ob die Haftzeit ausreichend für die Dauer einer behördlichen Neuzulassung ist. Besonders bei Praxen in Sportanlagen mit erhöhtem Wasserschadenrisiko durch Duschen und Schwimmbäder sind regelmäßige Risikoprüfungen wichtig.

Typische Fehler bei Orthopäden

Orthopäden unterschätzen häufig den Zeitaufwand für die strahlenschutzrechtliche Neuzulassung nach einem Röntgensystemaustausch. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Absicherung von Physiotherapieräumen in integrierten orthopädischen Praxen, die bei der Betriebsunterbrechungsversicherung explizit eingeschlossen sein müssen. Drittens vergessen Orthopäden mit eigenem Arthroskopie-Equipment, dieses als Sonderausstattung in der Police zu erfassen.

Fazit

Orthopädische Praxen mit ihrer geräteintensiven Infrastruktur und einer Patientenstruktur mit hohem Akutanteil benötigen eine umfassende Betriebsunterbrechungsversicherung, die strahlenschutzrechtliche Besonderheiten und kurze Wartezeiten bei der Patientenüberleitung einkalkuliert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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