Psychiatrische Praxen unterscheiden sich von somatischen Facharztpraxen dadurch, dass sie wenig technische Geräteinfrastruktur aufweisen; die Hauptressource ist das therapeutische Gespräch zwischen Arzt und Patient. Dennoch tragen niedergelassene Psychiater erhebliche Betriebsunterbrechungsrisiken: Ein Wasserschaden oder Brand kann die Praxis für Wochen unbrauchbar machen, während Patienten in psychiatrischen Krisen auf kontinuierliche Betreuung angewiesen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Praxen haben vergleichsweise geringe Gerätewerte, aber hohe Miet- und Personalkosten; bei Praxisausfall laufen diese Fixkosten voll weiter.
- Psychiatrische Patienten in akuten Krisen (Suizidalität, schwere Depressionen, Psychosen) können bei Praxisausfall nicht unversorgt bleiben; die Überleitung zu Kollegen oder Kliniken verursacht Mehrkosten.
- Die Datensicherheit ist bei psychiatrischen Praxen besonders sensibel; ein Datenverlust durch IT-Schäden kann gravierende Haftungsfolgen haben.
Betriebsunterbrechung speziell für Psychiater
Niedergelassene Psychiater erzielen Jahresumsätze von 250.000 bis 500.000 EUR, häufig mit einem hohen Anteil an Privatpatienten und IGeL-Leistungen. Bei einem Sachschaden, der die Praxis für 4 Wochen schließt, entfallen Einnahmen von 20.000 bis 40.000 EUR, während Miete (3.000 bis 6.000 EUR monatlich), eventuelle Angestelltengehälter und Praxisverwaltungskosten weiterlaufen.
Besonders relevant ist die Absicherung für Datenverluste: Psychiatrische Behandlungsdaten sind besonders sensibel und unterliegen erhöhten datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ein Datenverlust durch einen Brand oder einen IT-Schaden kann neben dem Betriebsausfall auch Bußgelder und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Eine Cyber-Erweiterung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher für psychiatrische Praxen besonders empfehlenswert.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer IT- und Cyberversicherung kombinieren, die auch den Verlust sensibler psychiatrischer Behandlungsdaten abdeckt. Ärzteversichert prüft für psychiatrische Praxen, ob die bestehende Hausrat- oder Inhaltsversicherung die Praxiseinrichtung vollständig abdeckt und ob die Betriebsunterbrechungsversicherung Mehrkosten für die Notbetreuung akut gefährdeter Patienten einschließt.
Typische Fehler bei Psychiatern
Psychiater unterschätzen das Betriebsunterbrechungsrisiko, weil ihre Praxis keine teuren technischen Geräte hat; vergessen wird, dass die Praxiseinrichtung (Schallschutzverglasungen, hochwertige Besprechungsmöbel, schallgedämmte Türen) ebenfalls einen erheblichen Wert darstellt. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Absicherung für Datenverluste; psychiatrische Akten müssen gesetzlich mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, ein Datenverlust ist daher ein langfristiges Haftungsrisiko. Drittens vernachlässigen Psychiater häufig die Absicherung für Mehrkosten der Patientenüberleitung.
Fazit
Psychiatrische Praxen haben zwar weniger Geräterisiken als somatische Praxen, aber hohe Anforderungen an Datensicherheit und Patientenkontinuität; eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit Cyber-Erweiterung ist deshalb unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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