Radiologische Praxen und Radiologiezentren gehören zu den kapitalintensivsten Einrichtungen im ambulanten Bereich: Ein MRT-Gerät kostet 700.000 bis 1,5 Millionen EUR, ein CT-Gerät 300.000 bis 800.000 EUR, und Angiographieanlagen liegen noch höher. Ein Sachschaden an dieser Infrastruktur bedeutet nicht nur den Ausfall eines Geräts, sondern trifft den Kern der Betriebskapazität des gesamten Instituts.

Das Wichtigste in Kürze

  • MRT- und CT-Anlagen sind strahlenschutzrechtlich genehmigt; nach einem Sachschaden und Geräteaustausch ist eine neue Betriebsgenehmigung erforderlich, die den Wiederanlauf um Wochen verzögert.
  • Radiologische Praxen mit einer hohen Anzahl zugewiesener Überweiser sind besonders anfällig für Patientenabwanderung zu Konkurrenzpraxen bei längerem Ausfall.
  • Die Haftzeit der Betriebsunterbrechungsversicherung muss bei Radiologen mindestens 24 Monate betragen, um Beschaffung und Inbetriebnahme eines Ersatz-MRTs abzudecken.

Betriebsunterbrechung speziell für Radiologen

Radiologische Praxen erzielen Jahresumsätze von 1 bis 5 Millionen EUR; ein erheblicher Teil davon entfällt auf MRT-Untersuchungen. Bei einem Schaden am MRT-Gerät, das 6 bis 12 Monate für die Wiederbeschaffung benötigt, kann der Ertragsausfall 500.000 bis 2 Millionen EUR betragen. Während dieser Zeit laufen Personalkosten für MTRA, Radiologieassistenten und Verwaltung weiter; bei einem Monatspersonalaufwand von 60.000 bis 80.000 EUR entstehen allein Personalkosten von 360.000 bis 640.000 EUR über 6 bis 8 Monate.

MRT-Geräte benötigen für den Betrieb flüssiges Helium (Supraleitermagneten), spezielle HF-Abschirmung und eine Klimatisierung; nach einem Wasserschaden oder Brand müssen alle diese Systeme neu aufgebaut, kalibriert und behördlich genehmigt werden. Die strahlenschutzrechtliche Neugenehmigung durch das Landesamt für Arbeitsschutz dauert 4 bis 12 Wochen und verlängert die Betriebsunterbrechung.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Klausel für MRT-Heliumverluste (ein kompletter Helium-Quench kann 30.000 bis 60.000 EUR Verlust bedeuten) und mit einer Deckungserweiterung für behördliche Neugenehmigungskosten abschließen. Ärzteversichert prüft für radiologische Praxen und Zentren, ob die Haftzeit mit den tatsächlichen Wiederbeschaffungszeiten der wichtigsten Geräte übereinstimmt und ob Überbrückungskosten für Ausweichkapazitäten (z.B. mobiler MRT) versichert sind.

Typische Fehler bei Radiologen

Radiologen in Gemeinschaftspraxen mit mehreren Gesellschaftern unterschätzen häufig, dass ein einzelner Geräteschaden die gesamte Praxis betrifft, obwohl nur ein Gerät beschädigt ist. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Helium-Klausel: Ein MRT-Quench durch einen Stromausfall oder Überhitzung vernichtet den gesamten Heliumbedarf, der allein 20.000 bis 40.000 EUR kostet. Drittens vernachlässigen Radiologen die Cyber-Absicherung; moderne PACS-Systeme sind vernetzt und angreifbar.

Fazit

Radiologische Praxen mit hochinvestiver Geräteinfrastruktur und langen Wiederbeschaffungszeiten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit sehr hoher Deckungssumme, langer Haftzeit und spezifischen Klauseln für die Besonderheiten der Radiologietechnik. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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