Rechtsmedizinische Institute sind staatliche oder universitäre Einrichtungen; für angestellte Rechtsmediziner ist die Betriebsunterbrechungsversicherung daher in der Regel kein individuelles Thema. Eine Ausnahme bilden Rechtsmediziner, die als selbstständige Gutachter oder in Privatinstituten tätig sind; für diese Gruppe entstehen echte Betriebsunterbrechungsrisiken durch Sachschäden an der Gutachterinfrastruktur.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige rechtsmedizinische Gutachter mit eigenem Labor oder Büro tragen bei einem Sachschaden das volle Betriebsunterbrechungsrisiko selbst.
- Rechtsmedizinische Asservate und Beweissicherungsmaterialien unterliegen Aufbewahrungspflichten; ein Verlust durch Sachschaden kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
- Staatlich angestellte Rechtsmediziner tragen kein individuelles Betriebsunterbrechungsrisiko, sollten aber ihre Berufshaftpflicht unabhängig vom Arbeitgeber absichern.
Betriebsunterbrechung speziell für Rechtsmediziner
Selbstständige Rechtsmediziner, die als Gutachter für Strafgerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen tätig sind, erzielen Honorareinnahmen von 80.000 bis 200.000 EUR jährlich. Fällt das Gutachterbüro oder das private Untersuchungslabor durch einen Sachschaden (z.B. Einbruch, Wasserschaden) für 4 bis 8 Wochen aus, entstehen Ertragsausfälle von 25.000 bis 50.000 EUR, während laufende Miete und IT-Kosten weiterlaufen.
Besonders kritisch ist der Verlust von Beweismaterial und Asservaten, das für laufende Gerichtsverfahren aufbewahrt wird. Ein Brand oder Wasserschaden, der solche Materialien vernichtet, kann die Einstellung von Strafverfahren oder Schadensersatzforderungen der betroffenen Parteien zur Folge haben. Rechtsmediziner sollten Asservate daher in feuerfesten, wassergeschützten Tresoren aufbewahren und dies bei der Versicherungsgestaltung berücksichtigen.
Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten
Selbstständige Rechtsmediziner sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit expliziter Klausel für den Verlust von Beweismaterialien und eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die Schadensersatzforderungen durch verlorene Asservate abdeckt. Ärzteversichert berät Rechtsmediziner in selbstständigen Strukturen über die Kombination aus Betriebsunterbrechung, Berufshaftpflicht und Elektronikversicherung für forensische Laborausstattung.
Typische Fehler bei Rechtsmedizinern
Rechtsmediziner in staatlichen Instituten sind sich oft nicht bewusst, dass ihre persönliche Berufshaftpflicht und das staatliche Haftungsregime zwei verschiedene Schutzebenen sind und nicht vollständig deckungsgleich sind. Selbstständige Rechtsmediziner unterschätzen das Asservaterisiko und sichern dieses nicht durch adäquate Lagerung und Versicherung ab. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer IT-Versicherung für forensische Datenbanken.
Fazit
Für selbstständige Rechtsmediziner als Gutachter ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit spezifischer Absicherung von Beweismaterial und forensischer Infrastruktur empfehlenswert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Gesetze im Internet – Sachverständigenrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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