Sportmedizinische Praxen verbinden leistungsdiagnostische Einheiten (Laufbandergometrie, Spiroergometrie, Laktatdiagnostik) mit orthopädisch-konservativer Behandlung und präventivmedizinischen Konzepten. Die oft hochwertige Geräteausstattung und die Verbindung von Kassenpatienten mit Selbstzahlern (Sporttauglichkeitsatteste, Leistungsdiagnostik für Hobbysportler) machen die Betriebsunterbrechungsversicherung für Sportmediziner zu einem wichtigen Absicherungsinstrument.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sportmedizinische Praxen mit Spiroergometrie-Einheit und Laktatdiagnostik haben einen hohen Anteil an Selbstzahlerleistungen; bei Praxisausfall entfallen diese sofort.
  • Saisonale Belastungsspitzen (Vorbereitungen auf Marathons, Wettkampfsaisons) bedeuten, dass ein Praxisausfall zu bestimmten Zeiten besonders hohe Ertragsausfälle verursacht.
  • Sportmedizinische Praxen sind häufig in Sport- oder Fitnesszentren integriert; ein Schaden im Gesamtkomplex kann die Praxis treffen, ohne dass die Praxis selbst Verursacher ist.

Betriebsunterbrechung speziell für Sportmediziner

Sportmediziner in gut etablierten Praxen erzielen Jahresumsätze von 300.000 bis 700.000 EUR. Ein erheblicher Teil stammt aus leistungsdiagnostischen Untersuchungen (250 bis 600 EUR pro Untersuchung) und Sporttauglichkeitsattesten. Fällt das Spiroergometrie-Gerät durch einen Defekt oder einen Sachschaden für 4 bis 6 Wochen aus, können Einnahmen von 20.000 bis 60.000 EUR entfallen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss diesen Ertragsausfall abdecken und die Mehrkosten für die Überleitung von Patienten an andere Einrichtungen einschließen.

Sportmedizinische Praxen in Fitnesszentren oder Sportanlagen sind besonderen Risiken durch Leitungswasserschäden aus angrenzenden Duschen, Schwimmbädern oder Saunaanlagen ausgesetzt. Ein Wasserschaden aus der Sporthalle kann die Praxis treffen, ohne dass die Praxis selbst die Ursache gesetzt hat; die Regressmöglichkeiten gegen den Hallenbetreiber sind oft begrenzt.

Worauf Sportmediziner besonders achten sollten

Sportmediziner in Sport- oder Fitnesszentren sollten prüfen, ob die Betriebsunterbrechungsversicherung auch Schäden durch Dritte (Hallenbetreiber, Nachbarnutzer) einschließt, oder ob eine separate Klausel notwendig ist. Ärzteversichert prüft für sportmedizinische Praxen, ob die saisonalen Umsatzschwankungen in der Versicherungssumme berücksichtigt sind, da ein Schaden in der Hauptsaison (September bis März) deutlich mehr kosten kann als in der Nebensaison.

Typische Fehler bei Sportmedizinern

Sportmediziner unterschätzen häufig den Schaden durch Wassereinbrüche aus Sportanlagen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Berücksichtigung saisonaler Umsatzspitzen in der Versicherungssumme; wird der Durchschnittsumsatz als Grundlage genommen, ist die Praxis in der Hochsaison unterversichert. Drittens vergessen Sportmediziner oft, mobile Geräte (z.B. Felddiagnostik beim Sportverein) separat zu versichern.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Sportmediziner muss saisonale Ertragsunterschiede, die Integration in Sportkomplexe und die spezifische Leistungsdiagnostikinfrastruktur berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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