Unfallchirurgen sind überwiegend klinisch in Traumazentren tätig; selbstständige Niederlassungen sind in der Unfallchirurgie selten. Eine wachsende Gruppe von Unfallchirurgen betreibt jedoch Belegabteilungen in Kliniken oder ist in ambulanten Operationszentren tätig, in denen sie eigene Betriebsrisiken tragen. Für diese Gruppe ist die Betriebsunterbrechungsversicherung ein relevantes Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallchirurgen als Belegärzte in kleinen Kliniken sind von der Betriebskontinuität des Hauses abhängig; eine Klinikschließung unterbricht sofort alle Einnahmen.
- Selbstständige Unfallchirurgen in ambulanten Traumazentren oder OP-Zentren tragen die Betriebsunterbrechungsrisiken vollständig selbst.
- Die Kombination aus Notfallpatientenversorgung und geplanten Eingriffen bedeutet, dass ein Betriebsausfall sowohl akute Versorgungsengpässe als auch Planungsausfälle verursacht.
Betriebsunterbrechung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen in Belegabteilungen kleiner Häuser erzielen Einnahmen von 400.000 bis 900.000 EUR jährlich aus chirurgischen Belegarzthonoraren. Fällt die Klinik durch einen Brandschaden oder Wasserschaden für 6 bis 12 Wochen aus, entfallen diese Einnahmen vollständig. Da Belegärzte keine Angestellten der Klinik sind, trägt die Klinik keine Verantwortung für die Einnahmenausfälle der Belegärzte; eine eigene Ertragsausfallversicherung ist daher unverzichtbar.
Selbstständige Unfallchirurgen in ambulanten OP-Zentren haben nach einem Sachschaden neben dem Ertragsausfall auch das Problem der Notfallpatientenversorgung: Unfallpatienten, die normalerweise ambulant versorgt werden, müssen in Krankenhäuser weitergeleitet werden, was Koordinationsaufwand und Reputationsverlust bedeutet.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen als Belegärzte sollten eine eigene Ertragsausfallversicherung abschließen, die unabhängig von der Klinikversicherung greift. Ärzteversichert analysiert für unfallchirurgische Belegärzte, welche vertraglichen Regelungen mit der Klinik bestehen und welche Versicherungslücken durch eine individuelle Ertragsausfallpolice geschlossen werden müssen. Für Unfallchirurgen in AOZ ist die Koordination zwischen der Gruppenpolice des Zentrums und individuellen Ergänzungsversicherungen zu prüfen.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Unfallchirurgen als Belegärzte gehen häufig fälschlicherweise davon aus, dass die Klinikversicherung auch ihre eigenen Einnahmenausfälle abdeckt. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Klausel für behördlich angeordnete Klinikschließungen (z.B. MRSA-Ausbruch), die für Belegärzte dieselbe Auswirkung hat wie ein Sachschaden. Drittens unterschätzen Unfallchirurgen im AOZ, dass ein Geräteausfall bei einem Arthroskopie-Instrument den Betrieb zwar nicht vollständig stoppt, aber den Hauptanteil der Einnahmen trifft.
Fazit
Unfallchirurgen in Belegkrankenhaus- und AOZ-Strukturen benötigen eine individuelle Ertragsausfallversicherung, die unabhängig von der Klinik- oder Zentrumspolice greift. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Belegarztwesen
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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