Urologische Praxen sind durch ein breites diagnostisches und interventionelles Leistungsspektrum geprägt: Ultraschall, Zystoskopie, Lithotripsie (Stoßwellenzertrümmerung von Nierensteinen), ambulante Eingriffe und Inkontinenztherapie. Diese Gerätevielfalt macht urologische Praxen anfällig für Betriebsunterbrechungen durch Sachschäden an der Technikinfrastruktur.
Das Wichtigste in Kürze
- Urologische Praxen mit Lithotripsiegerät (Kosten: 250.000 bis 600.000 EUR) haben einen hohen Einzelgerätewert, dessen Ausfall den Praxisbetrieb erheblich beeinträchtigt.
- Zystoskopiegeräte und urologische Endoskope erfordern nach Sachschäden eine komplexe Desinfektion und Neuzertifizierung.
- Niedergelassene Urologen mit ambulanter Operationstätigkeit tragen ähnliche Betriebsunterbrechungsrisiken wie chirurgische Praxen.
Betriebsunterbrechung speziell für Urologen
Niedergelassene Urologen erzielen Jahresumsätze von 500.000 bis 1,2 Millionen EUR. Ein Ausfall des Lithotripsiegeräts durch einen technischen Defekt oder Sachschaden kann den Praxisbetrieb in diesem Leistungsbereich für 8 bis 16 Wochen unterbrechen, da diese Spezialgeräte keine schnelle Verfügbarkeit auf dem Ersatzmarkt haben. Bei einem monatlichen Lithotripsie-Umsatz von 15.000 bis 30.000 EUR entsteht durch den Geräteausfall ein direkter Ertragsausfall von 30.000 bis 90.000 EUR.
Hinzu kommt das Risiko eines Sachschadens am Zystoskopieinstrumentarium: Hochwertige flexible Zystoskope kosten 10.000 bis 25.000 EUR pro Gerät; ein vollständiger Austausch der Endoskopieinstrumente nach einem Sachschaden ist teuer und zeitaufwändig. Die Desinfektion und Neuzertifizierung nach einem Wasserschaden dauert typischerweise 2 bis 4 Wochen zusätzlich zur Reparaturzeit.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Urologen sollten die Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Elektronikversicherung für urologische Geräte und einer Klausel für Desinfektion und Neuzertifizierungskosten kombinieren. Ärzteversichert prüft für urologische Praxen, ob alle relevanten Geräte mit ihren aktuellen Werten in der Police erfasst sind und ob die Haftzeit der Betriebsunterbrechungsversicherung mit den tatsächlichen Wiederbeschaffungszeiten übereinstimmt. Besonders bei Praxen mit hochwertigen Endoskopiesystemen sollten diese Geräte als Sonderausstattung erfasst sein.
Typische Fehler bei Urologen
Urologen versäumen es häufig, das Lithotripsiegerät nach einer Aufwertung oder einem Upgrade aktuell in der Versicherungssumme zu erfassen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Klausel für Hygieneverstoßschließungen, die in der Urologie (sterile Eingriffe, Endoskopie) zu einem erhöhten Risiko führen. Drittens vergessen Urologen in Gemeinschaftspraxen, die individuelle Deckungshöhe für jeden Gesellschafter zu klären.
Fazit
Urologische Praxen mit interventionellem Schwerpunkt und hochwertigem Endoskopieinstrumentarium benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die Geräteausfallzeiten, Desinfektionsverfahren und behördliche Hygieneprüfungen berücksichtigt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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