Zahnarztpraxen gehören zu den niedergelassenen Praxen mit der höchsten Gerätedichte und den umfangreichsten Investitionen: Behandlungseinheiten (30.000 bis 80.000 EUR pro Einheit), digitale Röntgensysteme, CAD/CAM-Fräsmaschinen für Zahnersatz, Intraoralscanner und Implantologiegeräte summieren sich schnell auf 300.000 bis über 1 Million EUR. Ein Sachschaden in diesem Umfeld hat deshalb sofortige und erhebliche finanzielle Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnarztpraxen mit CAD/CAM-Systemen und digitaler Implantatplanung haben besonders hohe Einzelgerätewerte, die nach einem Schaden lange Ausfallzeiten verursachen.
- Laufende prothetische Behandlungen und Implantationsphasen sind zeitkritisch; ein Praxisausfall gefährdet den Behandlungserfolg und führt zu Haftungsansprüchen.
- Zahnarztpraxen haben häufig hohe Personalkosten (ZFA, ZMF, Zahntechniker); diese laufen auch in der Betriebsunterbrechungsphase vollständig weiter.
Betriebsunterbrechung speziell für Zahnärzte
Niedergelassene Zahnärzte erzielen Jahresumsätze von 400.000 bis über 1 Million EUR; Zahnarztpraxen mit ästhetischer Zahnheilkunde und Implantologie liegen häufig noch höher. Bei einem Sachschaden, der die Praxis für 4 bis 8 Wochen schließt, entstehen Ertragsausfälle von 60.000 bis 200.000 EUR. Gleichzeitig laufen Personalkosten für typischerweise 3 bis 8 Mitarbeiter (ZFA, Reinigungskräfte, eventuell Zahntechniker) von 15.000 bis 40.000 EUR monatlich weiter.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss für Zahnarztpraxen den vollen Ertragsausfall abdecken und eine Haftzeit von mindestens 18 Monaten vorsehen, da insbesondere digitale CAD/CAM-Systeme und Intraoralscanner nach einem Totalverlust Lieferzeiten von 3 bis 6 Monaten haben können. Hinzu kommen aufwändige Kalibrierungen und Software-Migrationen, die den Betrieb auch nach Gerätelieferung verzögern.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten sicherstellen, dass alle Behandlungseinheiten, Röntgensysteme und CAD/CAM-Systeme in der Inhaltsversicherung zum Neuwert versichert sind und dass die Betriebsunterbrechungsversicherung genau diesen Gerätewert widerspiegelt. Ärzteversichert prüft für Zahnarztpraxen, ob die Versicherungssumme nach Neuanschaffungen und Erweiterungen aktualisiert wurde und ob Mehrkosten für laufende Behandlungen (Provisorien, Überleitung von Patienten an Kollegen) versichert sind.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Zahnärzte versäumen es häufig, nach Praxisinvestitionen die Versicherungssumme zu aktualisieren; eine neue Behandlungseinheit für 60.000 EUR bleibt dann unversichert. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer strahlenschutzrechtlichen Klausel für digitale Röntgensysteme, die nach einem Sachschaden neu zugelassen werden müssen. Drittens unterschätzen Zahnärzte das Risiko von IT-Schäden, da moderne CAD/CAM-Systeme vollständig softwarebasiert arbeiten und bei Datenverlust oder Ransomware-Befall nicht mehr nutzbar sind.
Fazit
Zahnarztpraxen mit ihrem hohen Gerätewert und ihrer Abhängigkeit von digitaler Infrastruktur benötigen eine umfassende und regelmäßig aktualisierte Betriebsunterbrechungsversicherung, die alle Investitionen und die spezifischen Ausfallrisiken der modernen Zahnmedizin abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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