Für Allgemeinmediziner mit eigener Hausarztpraxis ist die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) ein elementarer Bestandteil des betrieblichen Versicherungsschutzes. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Arzt selbst absichert, schützt die BUV die Praxis als Betrieb: Sie springt ein, wenn ein Sachschaden den laufenden Betrieb unterbricht und Umsätze ausfallen, während Fixkosten weiterlaufen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Ertragsausfälle nach Sachschäden (Feuer, Wasser, Einbruch) und hält damit die wirtschaftliche Existenz der Hausarztpraxis.
- Für Allgemeinmediziner ist die Abstimmung der Versicherungssumme auf den tatsächlichen Jahresumsatz entscheidend; Unterversicherung ist der häufigste Fehler.
- Erweiterte Klauseln (behördliche Schließung, Infektionsschutzgesetz, Cyber-Risiken) sind für die moderne Hausarztpraxis unverzichtbar.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Allgemeinmediziner
Die BUV für Allgemeinmediziner ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn (Umsatz abzüglich variabler Kosten) während der Unterbrechungsphase. Bei einer Hausarztpraxis mit 500.000 EUR Jahresumsatz und 40 % Fixkostenanteil ergibt sich ein versicherungswürdiger Jahresertrag von rund 200.000 EUR; dazu kommen die weiterlaufenden Fixkosten (Personal, Miete, Leasing), sodass die Gesamtversicherungssumme 300.000 bis 400.000 EUR betragen sollte.
Die Haftzeit beschreibt den maximalen Zeitraum, über den die Versicherung Leistungen erbringt. Für Hausarztpraxen, die nach einem Brandschaden umziehen oder saniert werden müssen, empfiehlt sich eine Haftzeit von mindestens 18 Monaten. Kleinere Praxen wählen häufig aus Kostengründen nur 6 Monate; das kann bei größeren Schäden existenzgefährdend sein.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten die BUV regelmäßig an den aktuellen Praxisumsatz anpassen, insbesondere nach Patientenwachstum oder Übernahme einer weiteren Arztstelle. Ärzteversichert prüft für niedergelassene Allgemeinmediziner, ob die Versicherungssumme aktuell ist und ob moderne Schadensszenarien (behördliche Schließung nach Infektionsschutzgesetz, Cyber-Angriff auf Praxissoftware) durch entsprechende Klauseln abgedeckt sind. Eine Unterversicherungsklausel ist unbedingt zu vermeiden.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Der häufigste Fehler ist die zu niedrige Versicherungssumme, die nicht dem tatsächlichen Jahresumsatz entspricht. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Dynamik: Die Praxis wächst, die Versicherungssumme bleibt unverändert. Drittens fehlt in vielen BUV-Policen für Allgemeinmediziner die Klausel für behördliche Schließungen; seit der Corona-Pandemie ist klar, dass diese Szenarien realistisch sind und erhebliche Ertragsausfälle verursachen können.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Allgemeinmediziner mit eigener Praxis kein optionales Extra, sondern ein wirtschaftliches Fundament, das regelmäßig geprüft und aktualisiert werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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