Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) ist für die meisten klinisch angestellten Anästhesisten nicht relevant, da die Klinik als Arbeitgeber das Betriebsrisiko trägt. Für selbstständig tätige Anästhesisten in ambulanten Operationszentren (AOZ), Belegkliniken oder in eigenen Praxisstrukturen ist die BUV jedoch ein wichtiger Schutz, den es individuell zu gestalten gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anästhesisten als Gesellschafter im AOZ sollten prüfen, ob die Gruppenpolice des Zentrums ihre individuellen Einnahmenausfälle bei Betriebsunterbrechung vollständig abdeckt.
- Für selbstständige Honoraranästhesisten ohne AOZ-Beteiligung ist eine eigene Ertragsausfallversicherung sinnvoll, die bei Ausfall des OP-Betriebs greift.
- Die BUV-Prämien für Anästhesisten in AOZ-Strukturen richten sich nach dem Honorarvolumen und dem versicherten Jahresumsatz; typische Prämien liegen bei 0,3 bis 0,8 % der Jahresversicherungssumme.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Anästhesisten
In einem ambulanten OP-Zentrum mit 3 beteiligten Anästhesisten und einem gemeinsamen Jahresumsatz von 900.000 EUR ergibt sich pro Anästhesisten ein Anteil von 300.000 EUR. Fällt der Betrieb durch einen Sachschaden für 3 Monate aus, entsteht pro Anästhesisten ein Einnahmenausfall von 75.000 EUR. Die BUV des AOZ muss diese Beträge pro Arzt abdecken; andernfalls benötigt jeder Anästhesist eine eigene Ergänzungspolice.
Honoraranästhesisten, die ohne feste Beteiligung an einem AOZ auf Tagesbasis tätig sind, können eine spezielle Ertragsausfallversicherung für Freiberufler abschließen. Diese deckt Einnahmenausfälle bei Ausfall des Auftraggebers (z.B. OP-Zentrumschließung nach Sachschaden), auch wenn kein eigener Sachschaden vorliegt.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Anästhesisten sollten die BUV-Klauseln des AOZ im Detail prüfen und klären, ob auch Einnahmenausfälle durch Ausfall von OP-Geräten (nicht nur durch Gebäudeschäden) gedeckt sind. Ärzteversichert analysiert für Anästhesisten in AOZ-Strukturen, ob die bestehende Gruppenpolice ausreichend ist und welche Ergänzungsversicherungen individuell sinnvoll sind. Besonders die Abgrenzung zwischen Sachschaden der Einrichtung und dem persönlichen Einnahmenausfall des Anästhesisten ist oft nicht eindeutig geregelt.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Anästhesisten im AOZ unterschreiben die Betriebsversicherungsunterlagen des Zentrums, ohne die Deckungssumme pro Arzt ausgerechnet zu haben. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Regelung für den Ausfall eines einzelnen OP-Saals: Fällt ein Saal durch technischen Defekt aus, ist der Betrieb nicht vollständig unterbrochen, aber der Umsatz aller Beteiligten sinkt erheblich; dafür braucht es eine spezifische Klausel. Drittens vernachlässigen Anästhesisten den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht parallel zur AOZ-Haftpflicht.
Fazit
Für selbstständig tätige Anästhesisten in ambulanten Strukturen ist eine sorgfältige Prüfung der Betriebsunterbrechungsversicherung unverzichtbar, um sicherzustellen, dass individuelle Einnahmenausfälle vollständig gedeckt sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Ambulante Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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