Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für Arbeitsmediziner mit eigenem überbetrieblichem Dienst oder Praxis ist ein essenzielles Absicherungsinstrument, das den Fortbestand des Betriebs bei unvorhergesehenen Sachschäden sichert. Da Arbeitsmediziner ihre Dienstleistungen gegenüber Unternehmenskunden (Betrieben) erbringen und häufig Betreuungsverträge mit Pflichtleistungen haben, entstehen bei einem Betriebsausfall nicht nur Einnahmenausfälle, sondern auch Vertragsrisiken.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BUV für Arbeitsmediziner muss den Jahresumsatz aus Betreuungsverträgen korrekt abbilden; variierend je nach Unternehmenskundenstamm typischerweise 300.000 bis 2 Millionen EUR.
- Vertragliche Pflichtleistungen gegenüber Unternehmen laufen bei einem Betriebsausfall weiter; die BUV sollte Mehrkosten für Notlösungen (z.B. Beauftragung eines Vertretungsarztes) abdecken.
- Cyber-Risiken sind für Arbeitsmediziner besonders relevant, da Eignungsuntersuchungsdaten und Gefährdungsbeurteilungen digital verwaltet werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Arbeitsmediziner
Arbeitsmediziner mit eigenem überbetrieblichen Dienst (ÜAD) erzielen Jahresumsätze von 500.000 bis 2 Millionen EUR aus Jahresbetreuungsverträgen. Die BUV muss diesen Umsatz als Grundlage der Versicherungssumme verwenden; die Haftzeit sollte 12 bis 18 Monate betragen, um auch langwierige Sanierungen nach Sachschäden abzudecken.
Besonders wichtig ist die Absicherung für Mehrkosten: Wenn der Arbeitsmediziner durch einen Sachschaden vorübergehend nicht in der Lage ist, Vorsorgeuntersuchungen in seiner Praxis durchzuführen, müssen Ausweichlösungen (Miete von Untersuchungsräumen, Beauftragung eines freiberuflichen Kollegen) finanziert werden. Diese Mehrkosten sollten explizit in der BUV-Police enthalten sein.
Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten
Arbeitsmediziner sollten bei der BUV darauf achten, dass alle Betriebsstandorte (Hauptpraxis, Außenstellen, mobile Einheiten) in der Police erfasst sind. Ärzteversichert prüft für Arbeitsmediziner, ob die BUV koordiniert mit der Elektronikversicherung für medizinisches Equipment und der IT-/Cyber-Versicherung abgeschlossen ist, um Schutzlücken zu vermeiden. Die vertraglichen Pflichtleistungen gegenüber Unternehmenskunden sollten als separates Risiko in der BUV bewertet werden.
Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern
Arbeitsmediziner versichern häufig nur ihren Hauptstandort, vergessen aber mobile Einheiten und Außenstellen. Ein zweiter Fehler ist die Nichtberücksichtigung von Cyber-Schäden in der BUV; für Arbeitsmediziner, die Eignungsnachweise digital verwalten, kann ein Ransomware-Angriff den Betrieb genauso effektiv unterbrechen wie ein Sachschaden. Drittens fehlt in vielen Policen die Klausel für Vertragsstrafen gegenüber Unternehmenskunden bei Verzug mit Pflichtuntersuchungen.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Arbeitsmediziner mit Unternehmenskunden muss neben dem Ertragsausfall auch vertragliche Risiken und Mehrkosten für Notlösungen abdecken, um einen umfassenden Schutz zu bieten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitsmedizin
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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