Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für Augenärzte muss die besondere Geräteintensität dieses Fachgebiets widerspiegeln: Lasereinheiten für refraktive Chirurgie, OCT-Geräte, Spaltlampen und ophthalmologische Operationsmikroskope sind nicht nur teuer in der Anschaffung, sondern auch schwer und zeitaufwändig zu ersetzen. Die BUV ist das entscheidende Instrument, um den finanziellen Schaden durch einen Betriebsausfall zu begrenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenarztpraxen mit refraktiver Laserchirurgie haben außerordentlich hohe Tagesumsätze aus Selbstzahlerleistungen; die BUV-Versicherungssumme muss diese abbilden.
- Die Haftzeit der BUV für Augenarztpraxen sollte mindestens 18 Monate betragen, da die Lieferzeit für Excimer-Laser 6 bis 12 Monate betragen kann.
- Koordination der BUV mit der Elektronikversicherung für ophthalmologische Geräte ist zwingend, um Lücken zwischen den Versicherungszweigen zu vermeiden.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Augenärzte
Eine Augenarztpraxis mit Laserchirurgie und Privatpatientenanteil erzielt Jahresumsätze von 800.000 bis 1,5 Millionen EUR. Die BUV-Versicherungssumme sollte den Jahresdeckungsbeitrag (Umsatz minus variable Kosten) plus die weiterlaufenden Fixkosten abdecken; für diese Praxisgröße typischerweise 400.000 bis 700.000 EUR. Die Prämie für eine solche BUV liegt bei 0,2 bis 0,5 % der Versicherungssumme jährlich, also 800 bis 3.500 EUR.
Technisch komplexe Geräte wie Excimer-Laser werden häufig durch Leasingverträge finanziert; die Leasingraten laufen auch im Betriebsausfall weiter. Diese Kosten müssen als Teil der Fixkostenstruktur in der BUV-Kalkulation berücksichtigt sein. Gleiches gilt für Wartungsverträge für Spaltlampen und OCT-Geräte.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten bei der BUV ausdrücklich die Klausel für Geräteausfälle ohne Gebäudeschaden vereinbaren: Ein technischer Defekt am Laser ist kein Sachschaden am Gebäude, kann aber dieselbe wirtschaftliche Wirkung haben. Ärzteversichert prüft für Augenarztpraxen, ob die BUV mit der Elektronikversicherung nahtlos verknüpft ist und ob Mehrkosten für provisorische Patientenversorgung (z.B. Weiterleitung von LASIK-Patienten an andere Einrichtungen) gedeckt sind.
Typische Fehler bei Augenärzten
Augenärzte, die ihre Praxis erweitern (neues OCT-Gerät, zweiter Laser), vergessen häufig, die BUV-Versicherungssumme parallel anzupassen; die Praxis ist dann bei einem Schaden unterversichert. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Haftzeit von 12 Monaten statt der empfohlenen 18 bis 24 Monate für geräteintensive Praxen. Drittens fehlt häufig eine Klausel für die Kostenübernahme bei einer temporären Praxisverlagerung während der Wiederherstellungsphase.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Augenarztpraxen muss die geräteintensive Infrastruktur, die langen Wiederbeschaffungszeiten und die hohen Selbstzahlerumsätze berücksichtigen und regelmäßig aktualisiert werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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