Für Chirurgen in der Niederlassung mit eigenem OP-Bereich ist die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) eines der wichtigsten Versicherungsinstrumente überhaupt: Kein anderes Produkt deckt den kontinuierlichen Ertragsausfall ab, wenn ein Sachschaden den chirurgischen Betrieb unterbricht. Eine korrekt konfigurierte BUV entscheidet darüber, ob eine chirurgische Praxis nach einem größeren Schaden wirtschaftlich weiterexistieren kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chirurgische Praxen mit eigenem OP-Raum erzielen typischerweise Jahresumsätze von 600.000 bis über 1 Million EUR; die BUV-Versicherungssumme muss den jährlichen Deckungsbeitrag korrekt abbilden.
  • Die Haftzeit sollte für Chirurgen mindestens 18 Monate betragen; nach einem Brandschaden im OP-Bereich können Sanierung, Hygieneauflage und Neuzulassung bis zu 24 Monate dauern.
  • Eine Klausel für behördlich angeordnete Schließungen nach Hygienevorwürfen ist für Chirurgen mit ambulantem OP-Betrieb unverzichtbar.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Chirurgen

Die BUV-Versicherungssumme für eine chirurgische Praxis mit ambulantem OP setzt sich aus dem Jahresdeckungsbeitrag (Umsatz abzüglich variabler Kosten) und den weiterlaufenden Fixkosten zusammen. Bei einem Jahresumsatz von 800.000 EUR, einem variablen Kostenanteil von 30 % und Fixkosten von 200.000 EUR ergibt sich eine Mindestversicherungssumme von ca. 360.000 EUR. Die jährliche BUV-Prämie liegt bei 0,3 bis 0,7 % der Versicherungssumme, also 1.000 bis 2.500 EUR.

Chirurgen sollten die BUV im Paket mit der Inhaltsversicherung (für OP-Equipment und Praxiseinrichtung) und der Elektronikversicherung (für endoskopische Instrumente, Laparoskopie-Equipment) abschließen. Viele Versicherer bieten kombinierte Pakete mit Gesamtrabatt an; Ärzteversichert vergleicht die Konditionen mehrerer Anbieter und stellt sicher, dass die Klauseln aufeinander abgestimmt sind.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Chirurgen sollten die BUV-Police explizit auf behördliche Schließungsszenarien (Infektionsschutzgesetz, Hygienestandard-Verletzung) prüfen; diese werden von Standardpolicen häufig ausgeschlossen. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, eine Klausel für Notbetrieb an Ausweichstandorten (Operieren im Belegkrankenhaus während der Sanierung) und die damit verbundenen Mehrkosten in die BUV aufzunehmen. Gerade nach Umbau oder Erweiterung des OP-Bereichs muss die BUV-Summe angepasst werden.

Typische Fehler bei Chirurgen

Der häufigste Fehler ist die zu kurze Haftzeit; 12 Monate reichen bei einem Brandschaden im OP-Bereich mit anschließender Hygieneabnahme nicht aus. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Abdeckung von Mehrkosten für die Verlegung von chirurgischen Patienten in andere Einrichtungen. Drittens vergessen Chirurgen häufig, nach Anschaffung neuer OP-Instrumente (z.B. Robotik-Assistenz) die BUV-Summe zu aktualisieren.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Chirurgen mit eigenem OP-Betrieb ein kritischer Schutz, der mit ausreichend hoher Versicherungssumme, langer Haftzeit und spezifischen Hygiene-Klauseln ausgestattet sein muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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