Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für Gynäkologen muss die besondere Patientenstruktur und die sensiblen Leistungsbereiche dieses Fachgebiets berücksichtigen. Werdende Mütter, IVF-Patientinnen und Patientinnen in aktiven Behandlungszyklen können nicht auf unbestimmte Zeit warten; ein Praxisausfall durch Sachschaden erzeugt deshalb neben direkten Ertragsausfällen auch Mehrkosten für die Notversorgung dieser Patientinnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BUV für gynäkologische Praxen sollte explizit Mehrkosten für die Weiterbetreuung von Schwangeren und IVF-Patientinnen bei Praxisausfall abdecken.
- Reproduktionsmedizinische Zentren haben besonders hohe Umsätze und Gerätewerte; die BUV-Versicherungssumme muss dementsprechend hoch angesetzt sein.
- Kryoeinrichtungen für Spermien, Eizellen und Embryonen sollten durch eine gesonderte Kühlgut-Klausel in der BUV abgesichert sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Gynäkologen
Eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit 3 Gynäkologen und IVF-Angebot erzielt Jahresumsätze von 1 bis 2 Millionen EUR. Die BUV-Versicherungssumme muss bei einem Schadenfall für 6 Monate den Deckungsbeitrag und die Fixkosten abdecken; das entspricht einem Betrag von 500.000 bis 1 Million EUR. Die jährliche Prämie liegt bei 0,3 bis 0,6 % der Versicherungssumme.
Für kleinere Einzelpraxen mit 350.000 EUR Jahresumsatz und 45 % Fixkostenanteil ergibt sich eine Mindestversicherungssumme von etwa 160.000 EUR. Hier liegt die Jahresprämie bei 500 bis 900 EUR, also weniger als 0,3 % des Jahresumsatzes, was ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis darstellt.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen mit reproduktionsmedizinischem Angebot sollten die Kühlgut-Klausel in der BUV oder eine separate Kryoversicherung für Keimzellen und Embryonen abschließen. Ärzteversichert prüft für gynäkologische Praxen, ob die BUV auch den Verlust von Kryomaterial durch einen Kühlsystemausfall abdeckt und ob Mehrkosten für die Notüberleitung von IVF-Patientinnen an andere reproduktionsmedizinische Zentren versichert sind.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Gynäkologen vergessen häufig, die BUV-Versicherungssumme nach Übernahme neuer Patientinnen aus einer aufgelösten Nachbarpraxis zu erhöhen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Kryoversicherung; der Verlust von eingefrorenen Eizellen durch einen Kühlsystemausfall kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen von Patientinnen führen. Drittens fehlt in vielen BUV-Policen die Deckung für Sachverständigenkosten nach einem Schaden.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Gynäkologen muss die spezifischen Leistungsbereiche (Reproduktionsmedizin, Kryoeinrichtung, Schwangerschaftsbetreuung) explizit abdecken und ausreichend hoch dotiert sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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