Internisten in der Niederlassung betreiben technisch gut ausgestattete Praxen, deren Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) sowohl den breiten Leistungsmix als auch die spezifischen Ausfallzeiten für endoskopische Infrastruktur berücksichtigen muss. Ohne eine korrekt konfigurierte BUV können Internisten bei einem größeren Sachschaden in eine existenzbedrohende finanzielle Lage geraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten mit Endoskopieraum haben eine höhere Schadensfrequenz durch Wasserschäden an empfindlicher Gerätetechnik; die BUV muss die Ausfallzeiten für Desinfektion und Neuzertifizierung einkalkulieren.
  • Die BUV-Versicherungssumme für internistische Praxen mit Endoskopie liegt typischerweise bei 300.000 bis 600.000 EUR und sollte jährlich auf Aktualität geprüft werden.
  • Chronisch kranke Patienten (Diabetiker, KHK, COPD) brauchen auch bei Praxisausfall Versorgungskontinuität; Mehrkosten für die Überleitung müssen versichert sein.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Internisten

Eine internistische Praxis mit Endoskopieraum und 4 angestellten Mitarbeitern erzielt Jahresumsätze von 600.000 bis 1 Million EUR. Bei einem Sachschaden, der die Praxis für 6 Wochen schließt und anschließend 4 Wochen Hygienezertifizierung für den Endoskopieraum erfordert, entsteht ein Ertragsausfall von 75.000 bis 125.000 EUR. Die BUV-Versicherungssumme muss diesen Betrag abdecken können.

Die BUV-Prämie für internistische Praxen liegt bei 0,3 bis 0,55 % der Versicherungssumme, also 900 bis 3.300 EUR jährlich. Im Verhältnis zum abgedeckten Schadenpotenzial ist das eine moderate Investition, die im Schadensfall die wirtschaftliche Existenz der Praxis sichert.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten sollten eine Klausel für Hygienezertifizierungskosten und die Ausfallzeiten nach Endoskopieraumsanierungen in die BUV aufnehmen. Ärzteversichert empfiehlt, die BUV jährlich auf Aktualität zu prüfen und nach Erweiterung der Praxis (neuer Endoskopiegerät, zusätzlicher Arzt) die Versicherungssumme anzupassen. Für Internisten in Gemeinschaftspraxen sollte die individuelle Deckungshöhe pro Arzt explizit geregelt sein.

Typische Fehler bei Internisten

Internisten in Gemeinschaftspraxen gehen davon aus, dass die Gruppenpolice ausreicht, ohne den Deckungsanteil pro Arzt geprüft zu haben. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Klausel für Hygienevorschriften nach dem IfSG; eine behördlich angeordnete Schließung nach Infektionsgefahr ist für internistische Praxen (z.B. nach einem MRSA-Nachweis) ein realistisches Szenario.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Internisten muss die komplexe Praxisinfrastruktur und die Hygieneauflagen für Endoskopieeinheiten berücksichtigen, um im Schadensfall vollständigen Schutz zu bieten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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