Kinderarztpraxen haben eine besondere Versorgungsverantwortung: Ein Praxisausfall trifft Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, die auf Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und akute Behandlungen angewiesen sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) ist für Kinderärzte deshalb nicht nur ein wirtschaftliches Absicherungsinstrument, sondern sichert auch die Handlungsfähigkeit der Praxis in einer medizinisch sensiblen Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BUV für Kinderarztpraxen muss explizit den Verlust von Impfstoffvorräten (Kühlgut-Klausel) einschließen, da diese einen erheblichen Sachschadenswert darstellen.
  • Kinderarztpraxen mit Impfprogramm und U-Untersuchungen haben eine hohe, planbare Auslastung; die BUV-Versicherungssumme muss diesen regelmäßigen Umsatz korrekt abbilden.
  • In ländlichen Gebieten mit einer geringen Dichte an Kinderärzten hat die BUV auch eine mittelbare Versorgungsfunktion, die den Wiedereröffnungsdruck erhöht.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Kinderärzte

Eine Kinderarztpraxis mit 2 angestellten Arzthelferinnen erzielt Jahresumsätze von 350.000 bis 600.000 EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag liegt bei 50 bis 60 %; hinzu kommen Fixkosten von 8.000 bis 15.000 EUR monatlich (Personal, Miete, Leasing). Die empfohlene BUV-Versicherungssumme beträgt 175.000 bis 360.000 EUR; die Jahresprämie liegt bei 500 bis 1.800 EUR.

Besonders wichtig ist die Kühlgut-Klausel: In der Impfsaison (Oktober bis März) können Impfstoffvorräte von 20.000 bis 35.000 EUR im Kühlschrank lagern. Ein Stromausfall durch einen Kurzschluss kann diese Vorräte in 24 bis 48 Stunden vollständig vernichten. Die Kühlgut-Klausel ersetzt diesen Schaden und ist nur gegen einen geringen Mehrpreis von 100 bis 200 EUR jährlich zu haben.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten die Kühlgut-Klausel in der BUV obligatorisch einschließen und den Kühlschrank durch eine USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung) oder eine automatische Alarmanlage bei Temperaturabweichung schützen. Ärzteversichert prüft für Kinderarztpraxen, ob die gesamte BUV-Police auf den tatsächlichen Jahresumsatz zugeschnitten ist und ob saisonale Impfstoffpeaks in der Versicherungssumme berücksichtigt sind.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Kinderärzte vergessen häufig die Kühlgut-Klausel und verlieren im Schadensfall den kompletten Impfstoffvorrat unversichert. Ein zweiter Fehler ist die zu niedrige Versicherungssumme, weil der Jahresumsatz aus dem Vorjahr verwendet wird, obwohl die Praxis gewachsen ist. Drittens fehlt in vielen Policen eine Klausel für die Kostenübernahme von Patientenbenachrichtigungen nach einem Praxisausfall.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kinderärzte muss die Kühlgutrisiken, den Impfstoffvorrat und den planbar hohen Umsatz durch Vorsorge- und Impfprogramme korrekt abdecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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