Neurologische Praxen mit EEG-Infrastruktur, Infusionstherapien und einer hohen Dichte chronisch erkrankter Patienten benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV), die sowohl die elektrodiagnostische Infrastruktur als auch die Therapiekontinuität für Patienten mit Epilepsie, Multipler Sklerose und Parkinson absichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BUV für neurologische Praxen sollte Mehrkosten für die Fortführung laufender Infusionstherapien bei Praxisausfall (Überleitung an Neurologie-Kliniken) abdecken.
  • EEG-Geräte und neurophysiologische Messsysteme erfordern nach Sachschäden eine aufwändige Neukalibrierung; diese Ausfallzeit muss in der Haftzeit der BUV enthalten sein.
  • Für neurologische Praxen mit mehreren Infusionsplätzen liegen die BUV-Versicherungssummen typischerweise bei 250.000 bis 500.000 EUR.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Neurologen

Eine neurologische Praxis mit 3 Infusionsplätzen und EEG-Einheit erzielt Jahresumsätze von 500.000 bis 900.000 EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 50 bis 60 % des Umsatzes; hinzu kommen monatliche Fixkosten von 15.000 bis 25.000 EUR (Personal, Miete, Wartung). Die BUV-Versicherungssumme sollte 250.000 bis 500.000 EUR betragen; die Jahresprämie liegt bei 750 bis 2.500 EUR.

Die Haftzeit sollte für neurologische Praxen mindestens 18 Monate betragen, da Kalibrierungsverfahren für neurophysiologische Geräte und die Wiederbeschaffung von Infusionssystemen Monate in Anspruch nehmen können. Eine Klausel für Mehrkosten bei der Überleitung von MS-Patienten an Infusionszentren ist für den Schutz gegen Haftungsrisiken ebenfalls wichtig.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten prüfen, ob die BUV auch IT-Ausfälle abdeckt: Neurologische Praxissoftware und EEG-Archivierungssysteme sind häufig Ziel von Ransomware-Angriffen, die den Praxisbetrieb genauso effektiv unterbrechen wie ein Wasserschaden. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen eine kombinierte BUV mit IT-Erweiterung sowie eine separate Cyber-Police für den Fall datenschutzrechtlicher Konsequenzen bei einem Datenverlust.

Typische Fehler bei Neurologen

Neurologen unterschätzen den zeitlichen Aufwand für die Neukalibrierung von EEG-Systemen nach einem Schaden. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Mehrkosten-Klausel für die Überleitung von Infusionspatienten. Drittens vergessen Neurologen in Gemeinschaftspraxen mit Psychiatern oft, dass die gemeinsame Police die Deckungsanteile pro Fachdisziplin klar regeln muss.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Neurologen muss Gerätekalibrierungszeiten, IT-Risiken und die Therapiekontinuität für chronisch kranke Patienten abdecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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