Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für nuklearmedizinische Institute ist aufgrund des hohen Gerätewerts, der langen Wiederbeschaffungszeiten und der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren das komplexeste BUV-Produkt im medizinischen Bereich. Standard-BUV-Policen sind für nuklearmedizinische Institute nicht geeignet; es bedarf einer individuellen Konfiguration mit Haftzeiten von 24 bis 36 Monaten und Versicherungssummen von mehreren Millionen Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BUV-Versicherungssumme für nuklearmedizinische Institute mit PET-CT liegt typischerweise bei 1 bis 3 Millionen EUR; Standard-Policen decken diese Größenordnungen nicht ab.
- Die Haftzeit muss 24 bis 36 Monate betragen, da Beschaffung und strahlenschutzrechtliche Genehmigung eines neuen PET-CT-Geräts 18 bis 24 Monate dauern können.
- Kosten für strahlenschutzrechtliche Neuzulassungsverfahren (30.000 bis 80.000 EUR) müssen explizit in der BUV enthalten sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Nuklearmediziner
Ein nuklearmedizinisches Institut mit PET-CT und SPECT-Systemen erzielt Jahresumsätze von 1,5 bis 5 Millionen EUR. Der jährliche Deckungsbeitrag beträgt 55 bis 65 % des Umsatzes; die Fixkosten (Personal, Miete, Wartung, Strahlenschutzbeauftragter) liegen bei 800.000 bis 1,5 Millionen EUR jährlich. Die BUV-Versicherungssumme muss dementsprechend bei 1 bis 3 Millionen EUR angesetzt werden.
Die BUV-Prämie für nuklearmedizinische Institute liegt bei 0,2 bis 0,4 % der Versicherungssumme, also 2.000 bis 12.000 EUR jährlich. Dies ist verglichen mit dem Schadenpotenzial (PET-CT-Ausfall über 18 Monate = 1 bis 3 Millionen EUR Ertragsausfall) eine moderate Investition.
Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten
Nuklearmediziner sollten die BUV ausschließlich von spezialisierten Versicherungsmaklern konfigurieren lassen, die die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren und die technischen Besonderheiten von PET-CT-Geräten kennen. Ärzteversichert prüft für nuklearmedizinische Institute, ob alle relevanten Kosten (Gerätebeschaffung, Neugenehmigung, Strahlenschutzprüfung, Personalkosten während des Ausfalls) in der BUV erfasst sind.
Typische Fehler bei Nuklearmedizinern
Nuklearmediziner schließen BUV-Policen mit unzureichender Haftzeit von 12 Monaten ab, ohne zu berücksichtigen, dass der Behördenprozess allein schon 6 bis 12 Monate dauert. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Klausel für Radioizotopenvorrats-Verluste bei einem Strahlenschutzsystemausfall. Drittens unterschätzen Nuklearmediziner den Personalaufwand, der auch während des Betriebsausfalls für die Überwachung der Strahlenschutzanlagen anfällt.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für nuklearmedizinische Institute ist ein hoch komplexes Produkt, das individuell auf die Gerätestruktur, die Umsatzhöhe und die strahlenschutzrechtlichen Besonderheiten abgestimmt sein muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesministerium für Gesundheit – Strahlenschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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