Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für onkologische Praxen mit Infusionszentrum und Zytostatika-Infrastruktur ist eine der anspruchsvollsten und wichtigsten BUV-Konfigurationen im medizinischen Bereich. Jahresumsätze von mehreren Millionen Euro, Medikamentenverluste in erheblicher Höhe und die Notwendigkeit der Therapiekontinuität für Krebspatienten stellen besondere Anforderungen an die Police.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologische Praxen mit Infusionszentrum benötigen BUV-Versicherungssummen von 1 bis 5 Millionen EUR; Standard-Policen reichen nicht aus.
  • Eine gesonderte Klausel für den Verlust von Zytostatika und Biologika (Tageswert 20.000 bis 50.000 EUR) ist unverzichtbar.
  • Die BUV muss Mehrkosten für die sofortige Überleitung von Chemotherapiepatienten an andere Einrichtungen abdecken, um Haftungsrisiken aus Therapieverzögerungen zu minimieren.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Onkologen

Eine onkologische Schwerpunktpraxis mit 20 Infusionsplätzen erzielt Jahresumsätze von 2 bis 6 Millionen EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 45 bis 55 % des Umsatzes; Fixkosten (Personal, Miete, Reinraum, Kühlkette) belaufen sich auf 600.000 bis 1,5 Millionen EUR jährlich. Die BUV-Versicherungssumme muss daher 1 bis 3 Millionen EUR betragen.

Die Haftzeit sollte für onkologische Praxen 18 bis 24 Monate betragen. Die Wiederherstellung eines beschädigten Reinraums und die Neuqualifizierung der Zytostatika-Herstellung nach GMP-Standards (Good Manufacturing Practice) dauern 6 bis 12 Monate.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Onkologen sollten die BUV mit einer gesonderten Klausel für Medikamentenverluste (Zytostatika, Biologika, monoklonale Antikörper) und einer Mehrkosten-Klausel für Therapiekontinuität kombinieren. Ärzteversichert entwickelt für onkologische Schwerpunktpraxen individuelle BUV-Konzepte, die Reinraum, Kühlkette, Infusionsinfrastruktur und die hohen Medikamentenwerte koordiniert absichern. Eine enge Abstimmung mit der Berufshaftpflicht ist ebenfalls wichtig, da Therapieverzögerungen Haftungsrisiken auslösen können.

Typische Fehler bei Onkologen

Onkologen schließen BUV-Policen ohne Medikamentenklausel ab und verlieren im Schadensfall den gesamten Zytostatika-Vorrat unversichert. Ein zweiter Fehler ist die zu niedrige Versicherungssumme, die den tatsächlichen Jahresdeckungsbeitrag aus hochpreisigen Biologika nicht korrekt abbildet. Drittens fehlt häufig die Abstimmung mit dem Kühlketten-Anbieter, der seinerseits haftet, wenn Temperaturschwankungen durch eigene Fehler entstehen.

Fazit

Onkologische Praxen mit Infusionszentrum und Zytostatika-Infrastruktur benötigen eine individuell konzipierte BUV mit sehr hoher Versicherungssumme, langer Haftzeit und spezifischen Klauseln für Medikamentenverluste und Therapiekontinuität. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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