Orthopädische Praxen mit Röntgensystemen, Stoßwellengeräten und Arthroskopie-Infrastruktur benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV), die die spezifischen strahlenschutzrechtlichen Ausfallzeiten und die geräteintensive Praxisstruktur berücksichtigt. Eine korrekt konfigurierte BUV sichert die wirtschaftliche Kontinuität auch nach größeren Sachschäden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BUV für orthopädische Praxen mit Röntgensystem muss Ausfallzeiten für strahlenschutzrechtliche Neuzulassung (4 bis 8 Wochen) in die Haftzeit einrechnen.
  • Orthopädische Praxen in Sportzentren tragen erhöhte Wasserschadenrisiken; die BUV-Versicherungssumme muss entsprechend angepasst sein.
  • Eine Klausel für Mehrkosten bei der Überleitung akuter Patienten (Sportverletzungen) an andere Praxen oder Notaufnahmen ist für orthopädische BUV-Policen empfehlenswert.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Orthopäden

Eine orthopädische Praxis mit Röntgensystem, Sonographie-Einheit und Stoßwellentherapie erzielt Jahresumsätze von 500.000 bis 1,2 Millionen EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 50 bis 60 %; Fixkosten liegen bei 20.000 bis 40.000 EUR monatlich. Die empfohlene BUV-Versicherungssumme beträgt 250.000 bis 700.000 EUR; die Jahresprämie liegt bei 750 bis 3.500 EUR.

Die strahlenschutzrechtliche Neuzulassung nach einem Röntgensystemaustausch dauert 4 bis 8 Wochen; in dieser Zeit darf kein Röntgen durchgeführt werden, selbst wenn das neue Gerät bereits installiert ist. Dieser Zeitraum verlängert die tatsächliche Betriebsunterbrechung und muss in der Haftzeit der BUV berücksichtigt sein.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten prüfen, ob die BUV die behördliche Genehmigungszeit für neue Röntgenanlagen abdeckt. Ärzteversichert prüft für orthopädische Praxen, ob die BUV-Police explizit Ausfallzeiten durch Behördenverfahren einschließt und ob die Versicherungssumme dem aktuellen Jahresumsatz entspricht. Für Praxen in Sportzentren sollte geprüft werden, ob Fremdwasserschäden (aus Duschen oder Schwimmbädern) in der BUV ausdrücklich mitversichert sind.

Typische Fehler bei Orthopäden

Orthopäden vergessen häufig, nach Neuanschaffung eines digitalen Röntgensystems die BUV-Versicherungssumme zu erhöhen, obwohl der Gerätewert erheblich gestiegen ist. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen der Strahlenschutzklausel. Drittens unterschätzen Orthopäden in Sportzentren das erhöhte Schadensrisiko durch Nachbarnutzer.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Orthopäden muss strahlenschutzrechtliche Genehmigungszeiten und die geräteintensive Praxisstruktur berücksichtigen; regelmäßige Anpassungen der Versicherungssumme sind unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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