Psychiatrische Praxen haben im Vergleich zu somatischen Facharztpraxen einen vergleichsweise einfachen Gerätebedarf, aber besonders sensible Daten und eine vulnerable Patientenstruktur. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) für Psychiater muss diese Besonderheiten berücksichtigen und auf Datensicherheit sowie Patientenkontinuität ausgerichtet sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BUV für psychiatrische Praxen deckt Ertragsausfälle bei Sachschäden; bei Jahresumsätzen von 300.000 bis 500.000 EUR liegen die empfohlenen Versicherungssummen bei 150.000 bis 300.000 EUR.
- Psychiatrische Patientendaten unterliegen besonders strenger DSGVO-Regulierung; eine Cyber-Erweiterung der BUV schützt vor IT-Schäden und Datenverlustfolgen.
- Die BUV sollte für psychiatrische Praxen explizit Kosten für die Notbetreuung akut gefährdeter Patienten (Überleitung in psychiatrische Kliniken) abdecken.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Psychiater
Eine psychiatrische Einzelpraxis mit Privatpatientenanteil erzielt Jahresumsätze von 300.000 bis 500.000 EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 55 bis 65 %; Fixkosten (Miete, ggf. Angestelltengehälter, Praxissoftware) liegen bei 8.000 bis 15.000 EUR monatlich. Die BUV-Versicherungssumme sollte 150.000 bis 300.000 EUR betragen; die Jahresprämie liegt bei 450 bis 1.500 EUR.
Die BUV für psychiatrische Praxen ist verhältnismäßig günstig, weil der Gerätewert gering ist. Der Hauptschutz besteht im Ertragsausfall während der Reparatur- oder Umzugsphase nach einem Sachschaden sowie in der Deckung von Mehrkosten für die Überleitung von Patienten in psychiatrischen Krisen.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten die BUV mit einer Cyber-Versicherung kombinieren, die auch datenschutzrechtliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen nach einem Datenverlust abdeckt. Ärzteversichert berät Psychiater bei der Entwicklung eines integrierten Versicherungskonzepts, das Sachschäden (BUV), Datenschutzverstöße (Cyber-Versicherung) und Berufshaftpflicht koordiniert absichert.
Typische Fehler bei Psychiatern
Psychiater unterschätzen den Wert der Praxisausstattung (Schallschutz-Einbauarbeiten, hochwertige Möblierung) und versichern zu niedrig. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen der Cyber-Erweiterung; psychiatrische Akten sind ein besonders attraktives Ziel für Ransomware-Angriffe, da betroffene Patienten besonders schützenswert sind. Drittens vergessen Psychiater, die Kosten für eine Ausweichpraxis (z.B. provisorischer Beratungsraum während der Sanierung) in der BUV zu berücksichtigen.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Psychiater sollte mit einer Cyber-Erweiterung kombiniert werden und explizit Mehrkosten für Patientenüberleitung und Datenschutzvorfälle abdecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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