Radiologische Praxen und Radiologiezentren benötigen Betriebsunterbrechungsversicherungen (BUV) in einer Dimension, die weit über normale Facharztpraxen hinausgeht: Bei Jahresumsätzen von mehreren Millionen Euro und Gerätewerten von 1 bis 3 Millionen EUR sind Versicherungssummen und Haftzeiten erforderlich, die in der klassischen Arztpraxis-Versicherung selten vorkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologische Institute benötigen BUV-Versicherungssummen von 1 bis 3 Millionen EUR; die Haftzeit muss 24 bis 36 Monate betragen.
  • Ein MRT-Helium-Quench verursacht Schadenkosten von 20.000 bis 60.000 EUR; diese müssen durch eine spezifische Klausel in der BUV oder der Elektronikversicherung abgedeckt sein.
  • Die Koordination von BUV, Elektronikversicherung, Strahlenschutz-Klausel und IT-Versicherung erfordert einen spezialisierten Makler.

Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Radiologen

Ein radiologisches Zentrum mit 2 MRT-Geräten, einem CT und einer Röntgenanlage erzielt Jahresumsätze von 1,5 bis 4 Millionen EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 55 bis 65 %; Fixkosten (Personal, MRT-Helium, Wartungsverträge, Miete für Strahlenschutzräume) liegen bei 600.000 bis 1,5 Millionen EUR jährlich. Die BUV-Versicherungssumme muss 1 bis 2,5 Millionen EUR betragen.

Die Jahresprämie für diese Versicherungssumme liegt bei 0,2 bis 0,35 %, also 2.000 bis 8.750 EUR. Im Verhältnis zum Schadenpotenzial (MRT-Ausfall über 18 Monate = 1 bis 2 Millionen EUR Ertragsausfall) ist das eine geringe Investition.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten die BUV-Konfiguration einem auf Medizin spezialisierten Makler überlassen und dabei darauf achten, dass MRT-spezifische Risiken (Helium-Quench, Magnetfeld-Schäden, Kühlwasserausfälle) explizit eingeschlossen sind. Ärzteversichert entwickelt für radiologische Zentren individuelle BUV-Konzepte, die strahlenschutzrechtliche Neuzulassungskosten, lange Haftzeiten und die koordinierte Deckung aller Gerätekategorien sicherstellen.

Typische Fehler bei Radiologen

Radiologen in Verbundpraxen schließen Einzel-BUV-Policen ab, ohne die gegenseitigen Abhängigkeiten (gemeinsamer Serverraum, gemeinsame Heliumversorgung) zu berücksichtigen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Anpassung der Versicherungssumme nach Geräteerweiterungen. Drittens vergessen Radiologen, dass behördliche Neuzulassungsverfahren nach einem Brandschaden die tatsächliche Ausfallzeit um 6 bis 12 Monate verlängern können.

Fazit

Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Radiologen ist ein hochspezialisiertes Produkt, das individuell auf die Gerätestruktur, die behördlichen Anforderungen und die Umsatzhöhe zugeschnitten werden muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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