Niedergelassene Unfallchirurgen und D-Arzt-Praxen (Durchgangsärzte der DGUV) tragen ein besonderes wirtschaftliches Risiko: Sie sind durch ihren D-Arzt-Vertrag an klare Behandlungs- und Dokumentationspflichten gebunden. Eine Betriebsunterbrechung kann nicht nur den eigenen Umsatz gefährden, sondern auch zur Kündigung des D-Arzt-Vertrags führen, wenn die Mindestanforderungen an die Praxisausstattung vorübergehend nicht mehr erfüllt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- D-Arzt-Praxen benötigen eine BUV, die explizit die Wiederherstellung der DGUV-konformen Ausstattung (Röntgen, Verbandraum, Operationseinheit) innerhalb der Haftzeit sicherstellt.
- Bildgebungsgeräte (digitales Röntgen, ggf. MRT-Kooperationsgeräte) haben Lieferzeiten von 8 bis 16 Wochen zuzüglich Zulassungszeiten; die Haftzeit sollte mindestens 18 Monate betragen.
- DGUV-Vertragsrisiko: Kann die D-Arzt-Funktion länger als 6 Monate nicht ausgeübt werden, droht die Vertragskündigung durch die DGUV; diese wirtschaftliche Folge muss in der BUV-Versicherungssumme berücksichtigt sein.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Unfallchirurgen
Eine unfallchirurgische D-Arzt-Praxis mit 2 Ärzten, Röntgenanlage und kleinem OP-Bereich erzielt Jahresumsätze von 600.000 bis 1,4 Millionen EUR. Davon entfallen 30 bis 50 % auf D-Arzt-Leistungen (BG-Abrechnung), die an die Aufrechterhaltung der DGUV-Zulassung gebunden sind. Fixkosten (Personal, Gerätewartung, Raummiete mit Strahlenschutzanforderungen) liegen bei 25.000 bis 50.000 EUR monatlich. Die empfohlene BUV-Versicherungssumme beträgt 350.000 bis 850.000 EUR; die Jahresprämie liegt bei 1.050 bis 4.250 EUR.
Die Haftzeit muss für D-Arzt-Praxen die gesamte Behördenabwicklung umfassen: strahlenschutzrechtliche Neugenehmigung (4 bis 8 Wochen), DGUV-Wiederbesichtigung (4 bis 6 Wochen) und eventuelle bauliche Wiederherstellung des Strahlenschutzraums. In Summe sind 18 Monate Haftzeit für Unfallchirurgen das Minimum.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen mit D-Arzt-Status sollten die BUV um eine Klausel für DGUV-Vertragsverlust erweitern, die den Folgeertragsverlust auch nach Ablauf des eigentlichen Sachschadens absichert. Ärzteversichert prüft für unfallchirurgische Praxen, ob die Kombination aus Inhaltsversicherung, Elektronikversicherung, strahlenschutzrechtlicher Klausel und BUV lückenlos ist und ob der D-Arzt-spezifische Ausfallschaden korrekt quantifiziert wurde.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Unfallchirurgen unterschätzen die Ausfallzeit durch DGUV-Wiederbesichtigung und Strahlenschutzgenehmigung und wählen eine zu kurze Haftzeit (12 statt 18 Monate). Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Klausel, die den Ertragsausfall durch DGUV-Vertragsverlust über die reine Sachschadensphase hinaus absichert. Drittens passen D-Arzt-Praxen die BUV-Versicherungssumme nach Geräteerweiterungen nicht an, obwohl jede neue Bildgebungseinheit den Jahresumsatz erheblich steigert.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Unfallchirurgen muss den D-Arzt-Status, strahlenschutzrechtliche Genehmigungszeiten und DGUV-Wiederbesichtigungsfristen explizit abdecken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- DGUV – Grundsätze für die Durchführung des D-Arzt-Verfahrens
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbetrieb
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →