Zahnarztpraxen gehören zu den gerätekostenintensivsten Arztpraxen: Behandlungseinheiten, DVT-Geräte (digitale Volumentomographie), CAD/CAM-Fräseinheiten und Implantatchirurgie-Sets erreichen Gesamtwerte von 200.000 bis über 500.000 EUR. Ein Brand, Wasserschaden oder Einbruch kann den gesamten Praxisbetrieb zum Stillstand bringen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung (BUV) mit korrekt berechneter Versicherungssumme und ausreichender Haftzeit sichert die wirtschaftliche Kontinuität in dieser kritischen Phase.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnarztpraxen benötigen BUV-Versicherungssummen von 200.000 bis 700.000 EUR; die empfohlene Haftzeit beträgt 18 bis 24 Monate, da Behandlungseinheiten und DVT-Geräte Lieferzeiten von 12 bis 20 Wochen haben.
- CAD/CAM-Systeme (z.B. CEREC) sind hohe Einzelinvestitionen (40.000 bis 80.000 EUR); deren Ausfall trifft das gesamte Zahnersatz-Segment der Praxis und muss separat in der Versicherungssumme erfasst sein.
- Hygienevorschriften (RKI-Empfehlungen, Medizinproduktegesetz) verlängern die Inbetriebnahme nach einem Sachschaden um 4 bis 8 Wochen; die Haftzeit muss diese Verzögerungen einschließen.
Betriebsunterbrechungsversicherung speziell für Zahnärzte
Eine Zahnarztpraxis mit 2 Behandlern, DVT-Gerät, CAD/CAM-Einheit und Implantologie erzielt Jahresumsätze von 500.000 bis 1,3 Millionen EUR. Der Jahresdeckungsbeitrag beträgt 55 bis 65 %; Fixkosten (Personal, Geräteleasing, Miete, Laborrechnungen) liegen bei 20.000 bis 50.000 EUR monatlich. Die empfohlene BUV-Versicherungssumme beträgt 300.000 bis 800.000 EUR; die Jahresprämie liegt bei 900 bis 4.000 EUR.
Nach einem Brandschaden dauert der Wiederaufbau einer Zahnarztpraxis länger als bei einer allgemeinen Arztpraxis, da zahnärztliche Behandlungseinheiten (wasserführende Systeme, Druckluft, Elektrik) in die Raumplanung integriert sind. Rohbaufertigstellung und Neuinstallation benötigen zusammen 6 bis 12 Monate; zuzüglich Gerätebeschaffung und Hygienezulassung sind 18 bis 24 Monate Haftzeit realistisch notwendig.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten prüfen, ob alle Behandlungseinheiten, das DVT-Gerät und das CAD/CAM-System als versicherte Objekte in der BUV aufgeführt sind. Ärzteversichert prüft für Zahnarztpraxen, ob die BUV-Police die vollständige Praxisinfrastruktur abdeckt, die Haftzeit korrekt berechnet ist und ob eine Klausel für Hygienezulassungszeiten neuer Behandlungseinheiten vorhanden ist. Für Praxen mit Dentallabor sollte eine gesonderte Betriebsunterbrechungsdeckung für das Labor geprüft werden.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Zahnärzte unterschätzen die Wiederaufbauzeit nach einem Brandereignis und wählen eine Haftzeit von nur 12 Monaten, obwohl 18 bis 24 Monate realistisch sind. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen des CAD/CAM-Systems als versichertes Objekt; viele BUV-Policen erfassen nur die "allgemeine Praxiseinrichtung", ohne Spezialgeräte explizit zu benennen. Drittens passen Zahnärzte nach Neuinvestitionen in Implantologie-Sets oder DVT-Geräte die Versicherungssumme nicht an, obwohl der Gerätewert erheblich gestiegen ist.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Zahnärzte muss Behandlungseinheiten, CAD/CAM-Systeme und DVT-Geräte explizit erfassen und eine Haftzeit von 18 bis 24 Monaten vorsehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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