Arbeitsmediziner gelten bei Berufsunfähigkeitsversicherern als eine der günstigeren Arztgruppen: Die Tätigkeit ist primär beratend, kaum invasiv und weitgehend ohne Nacht- und Notfalldienste. Dennoch ist eine BU-Versicherung für Arbeitsmediziner unverzichtbar, da chronische Belastungen durch Begutachtungen, administrative Verantwortung in Betriebsarzt-Positionen und die rechtliche Haftung bei arbeitshygienischen Fehlentscheidungen relevante Risikofelder darstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmediziner werden von Versicherern häufig in einer günstigen Risikoklasse eingestuft; die BU-Prämie liegt meist 20 bis 35 % niedriger als bei operativ tätigen Chirurgen.
- Selbstständige Betriebsärzte (eigenes Arbeitsmedizinisches Zentrum) benötigen höhere BU-Renten als angestellte Werkärzte, da im BU-Fall laufende Praxiskosten und Personalkosten weiterlaufen.
- Gutachtertätigkeit: Arbeitsmediziner, die neben der Betriebsarzttätigkeit Gutachten für Gerichte und Berufsgenossenschaften erstellen, sollten prüfen, ob diese Tätigkeit in der Berufsdefinition der BU-Police korrekt erfasst ist.
BU-Versicherung speziell für Arbeitsmediziner
Ein angestellter Betriebsarzt erzielt ein Bruttojahresgehalt von 75.000 bis 110.000 EUR. Das Nettoeinkommen liegt bei 48.000 bis 68.000 EUR. Die empfohlene BU-Monatsrente beträgt 2.800 bis 4.000 EUR; die monatliche Prämie liegt je nach Eintrittsalter bei 100 bis 220 EUR für eine Laufzeit bis 67 Jahre.
Ein selbstständiger Arbeitsmediziner mit eigenem Zentrum und angestellten Assistenzärzten erzielt Jahresumsätze von 250.000 bis 600.000 EUR; das Nettoeinkommen liegt bei 90.000 bis 150.000 EUR. Hier ist eine BU-Monatsrente von 4.500 bis 8.000 EUR empfehlenswert. Besonders wichtig ist die Absicherung der Praxiskosten im BU-Fall (Praxiskostenrente als Ergänzung oder integrierte Komponente), da Personalkosten und Mietkosten für das Betriebsarztzentrum auch bei Berufsunfähigkeit des Inhabers weiterlaufen.
Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten
Arbeitsmediziner sollten prüfen, ob Gutachtentätigkeiten und die Funktion als "verantwortlicher Betriebsarzt" im Sinne des ASiG in der Berufsdefinition der BU-Police erfasst sind. Ärzteversichert analysiert für Arbeitsmediziner die unterschiedlichen Beschäftigungsformen (angestellt im Betrieb, als externer Dienstleister, als selbstständiger Unternehmer) und empfiehlt entsprechend dimensionierte BU-Konzepte mit und ohne Praxiskostenkomponente.
Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern
Arbeitsmediziner schließen BU-Verträge mit zu geringen Renten ab, weil sie die günstige Prämie als Indikator für geringes Risiko deuten; tatsächlich sind psychische Erkrankungen und Rückenprobleme auch in dieser Fachrichtung relevante BU-Ursachen. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Praxiskostenabsicherung bei selbstständigen Betriebsärzten. Drittens vernachlässigen Arbeitsmediziner mit Mischbeschäftigung (angestellt und selbstständig) die korrekte Einkommensermittlung für die BU-Rentenberechnung.
Fazit
Die BU-Versicherung für Arbeitsmediziner sollte trotz günstiger Prämien korrekt dimensioniert sein und bei Selbstständigen eine Praxiskostenkomponente enthalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- DGAUM – Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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