Augenärzte sind auf ein scharfes, stabiles Sehvermögen angewiesen: Feinsichtige Mikro-OP-Verfahren (Kataraktoperation, LASIK, Glaskörperchirurgie) erfordern höchste Hand-Augen-Koordination und Präzision. Eine Berufsunfähigkeit kann bei Augenärzten bereits durch eine beginnende Sehverschlechterung, Handzittern oder ein Muskel-Skelett-Problem ausgelöst werden. Die BU-Versicherung für Augenärzte muss dieses spezifische Risikoprofil korrekt abbilden.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenärzte werden von Versicherern als erhöhtes BU-Risiko eingestuft, wenn sie operativ tätig sind (Kataraktchirurgie, vitreoretinale Chirurgie); die Prämie liegt dann im mittleren bis höheren ärztlichen Bereich.
- Eigene Sehverschlechterung des Arztes kann zur BU führen; einige Anbieter schließen augenbedingte BU-Ursachen beim Augenarzt aus, was geprüft und vermieden werden sollte.
- Niedergelassene Augenärzte benötigen BU-Renten von 4.000 bis 7.000 EUR monatlich, da Praxiskosten (Geräte-Leasing für Lasergeräte, Personal) auch im BU-Fall weiterlaufen.
BU-Versicherung speziell für Augenärzte
Ein niedergelassener Augenarzt mit Kassenpraxis und Selbstzahlerleistungen (LASIK, IOL-Premium-Linsen) erzielt ein Nettoeinkommen von 90.000 bis 160.000 EUR jährlich. Die empfohlene BU-Monatsrente beträgt 4.500 bis 9.000 EUR; die monatliche Prämie liegt je nach Eintrittsalter und Operationsschwerpunkt bei 160 bis 400 EUR für eine Laufzeit bis 67 Jahre.
Bei Augenärzten, die ausschließlich konservativ tätig sind (Refraktion, Kontaktlinsenversorgung, Glaukomkontrolle), liegt die Prämie deutlich niedriger als bei operativ tätigen Kollegen. Es empfiehlt sich, die tatsächliche Tätigkeitsverteilung (Anteil operativer Eingriffe in Prozent) bei der Antragstellung korrekt anzugeben, da Unterschätzung des OP-Anteils im Leistungsfall zu Problemen führen kann.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten bei der Tarifauswahl prüfen, ob Erkrankungen, die die eigene Sehkraft betreffen (Makuladegeneration, Glaukom, Katarakt des Arztes), in der BU-Leistungsdefinition eingeschlossen sind und nicht als "berufsspezifischer Risikoausschluss" vom Versicherer aufgenommen werden. Ärzteversichert vergleicht Tarife und identifiziert Anbieter, die ophthalmologisch tätige Ärzte fair bepreisen und keine unverhältnismäßigen Ausschlüsse für augenbedingte BU-Ursachen vorsehen.
Typische Fehler bei Augenärzten
Augenärzte unterschätzen das Risiko, dass die eigene Sehverschlechterung zur Berufsunfähigkeit führen kann, und wählen Tarife, die genau diesen Leistungsfall ausschließen. Ein zweiter Fehler ist die Nichterfassung von Operationsanteilen: Wer 40 % seiner Tätigkeit mit Kataraktoperationen verbringt, aber im Antrag "überwiegend konservativ" angibt, riskiert eine Leistungsablehnung. Drittens vergessen Augenärzte mit eigenem Laserraum die Praxiskostenkomponente, die Geräteleasing und Personalkosten auch im BU-Fall absichert.
Fazit
Die BU-Versicherung für Augenärzte muss den Operationsanteil korrekt erfassen, augenbedingte BU-Ursachen einschließen und eine ausreichende Praxiskostenabsicherung enthalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufsverband der Augenärzte Deutschlands
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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