Chirurgen tragen ein überdurchschnittliches Berufsunfähigkeitsrisiko, da ihre Tätigkeit in besonderem Maße von der Feinmotorik der Hände abhängt. Eine Sehnenverletzung, ein Karpaltunnelsyndrom oder eine rheumatische Erkrankung kann die operative Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen, ohne dass der Chirurg im medizinischen Sinne „krank" ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Erhöhtes Handrisiko: Chirurgen sind stärker als andere Fachrichtungen auf intakte Handfunktion angewiesen. Standardtarife erfassen dieses Risiko oft nicht ausreichend.
- Abstrakte Verweisung ausschließen: Ein Tarif ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung könnte den Chirurgen auf eine nicht-operative Tätigkeit verweisen.
- Nachversicherungsgarantie: Chirurgen mit steigendem Einkommen nach Facharzt-Status benötigen die Möglichkeit, die Rentenhöhe ohne neue Gesundheitsprüfung anzupassen.
BU speziell für Chirurgen
Chirurgen werden von den meisten Versicherern in eine höhere Risikoklasse eingestuft als beispielsweise Dermatologen oder Psychiater. Der Grund: Die operative Tätigkeit erfordert Präzision, Ausdauer und körperliche Belastbarkeit. Bereits geringfügige Einschränkungen der Handfunktion können dazu führen, dass ein Chirurg seinen Beruf nicht mehr in der bisherigen Form ausüben kann.
Die BU-Rente sollte für Chirurgen mindestens 60–70% des Nettoeinkommens abdecken. Bei einem Nettoeinkommen von 8.000–12.000 EUR monatlich bedeutet das eine BU-Rente von 5.000–8.000 EUR. Die monatlichen Beiträge liegen für einen 30-jährigen Chirurgen bei etwa 150–250 EUR.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Die Tätigkeitsbeschreibung im Versicherungsantrag muss die operative Tätigkeit explizit benennen. Pauschale Angaben wie „Arzt" reichen nicht aus, da der Versicherer im Leistungsfall sonst auf eine nicht-operative ärztliche Tätigkeit verweisen könnte. Ärzteversichert begleitet Chirurgen bei der präzisen Formulierung der Tätigkeitsbeschreibung, da Fehler an dieser Stelle im Leistungsfall existenzbedrohende Konsequenzen haben können.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein häufiger Fehler ist der Abschluss eines BU-Tarifs ohne Klausel zum Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ohne diese Klausel könnte der Versicherer argumentieren, dass der Chirurg zwar nicht mehr operieren, aber weiterhin als Arzt in einer beratenden oder leitenden Funktion tätig sein kann. Ein weiterer Fehler ist die zu niedrige Absicherung: Viele Chirurgen wählen in der Assistenzarztzeit eine BU-Rente von 2.000 EUR und vergessen die spätere Anpassung.
Fazit
Chirurgen brauchen eine BU-Versicherung, die ihre spezifische Tätigkeit präzise abbildet, auf abstrakte Verweisung verzichtet und eine Nachversicherungsgarantie bietet. Die höheren Beiträge gegenüber anderen Fachrichtungen spiegeln das reale Risiko wider und sind keine Sparposition.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- GKV-Spitzenverband – Gesetzliche Krankenversicherung
- Arbeitsgemeinschaft der Versorgungswerke – berufsständische Versorgung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen (Steuern, Rente)
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