Auch wenn Allgemeinmediziner selten in klassischen Chefarztstrukturen großer Kliniken tätig sind, gibt es Führungspositionen in der Primärversorgung, die einer sorgfältigen vertraglichen Absicherung bedürfen: Ärztliche Leiter von Gesundheitszentren, Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) oder kommunalen Gesundheitseinrichtungen übernehmen Verantwortung, die über die reine Patientenversorgung hinausgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeinmediziner in leitenden Positionen eines MVZ oder Gesundheitszentrums tragen rechtliche Verantwortung für die Gesamtqualität der Versorgung, die im Vertrag klar definiert sein muss.
  • Das Honorarmodell in leitenden Positionen der Allgemeinmedizin unterscheidet sich erheblich vom klassischen Chefarztmodell mit Liquidationsrecht; stattdessen dominieren Festgehalt und Zielvereinbarungen.
  • D&O-Risiken entstehen auch für Allgemeinmediziner in leitender Position, wenn Entscheidungen des MVZ-Geschäftsführers oder des ärztlichen Leiters zu Schäden führen.

Chefarzt-Vertrag speziell für Allgemeinmediziner

In Krankenhäusern sind Allgemeinmediziner kaum als Chefärzte tätig, da stationäre Versorgung durch Fachabteilungen geprägt ist. Anders sieht es in der ambulanten Versorgung aus: Wer als ärztlicher Leiter eines MVZ mit mehreren Ärzten und medizinischem Fachpersonal fungiert, schließt faktisch einen leitungsartigen Vertrag ab. Dieser muss Haftungsfragen, Vertretungsregelungen und die Aufgabenteilung zwischen ärztlicher Leitung und kaufmännischer Geschäftsführung klar regeln.

Ein typisches MVZ mit mehreren Allgemeinmedizinern erzielt einen Jahresumsatz von 1,5 bis 3 Millionen Euro. Der ärztliche Leiter ist nach außen für Qualitätsmängel und KBV-Zulassungsverstöße verantwortlich, ohne immer die unternehmerische Kontrolle über Personal- oder Investitionsentscheidungen zu haben. Dieses Verantwortungsgefälle muss im Vertrag adressiert werden.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner in leitenden Positionen sollten darauf bestehen, dass ihr Vertrag die Haftungsverantwortung klar abgrenzt und eine ausreichende D&O-Versicherung des Trägers vorsieht. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Unterzeichnung eines MVZ-Leitungsvertrags eine rechtliche Prüfung durch einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt durchzuführen und die persönliche D&O-Absicherung zu klären.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Übernahme einer MVZ-Leitungsfunktion ohne schriftlich fixierte Haftungsbegrenzung und ohne klare Regelung der Entscheidungskompetenzen. Oft wird die leitende Funktion informell übertragen, ohne dass ein formaler Vertrag abgeschlossen wird, was im Schadensfall zu persönlicher Haftung führen kann.

Fazit

Allgemeinmediziner in Leitungspositionen brauchen vertraglich fundierte Schutzstrukturen, die ihre Verantwortung klar begrenzen und absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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