Internisten als Chefärzte leiten in deutschen Krankenhäusern eine der am häufigsten besetzten Chefarztpositionen. Als Abteilungsleiter der Inneren Medizin tragen sie Verantwortung für ein breites Leistungsspektrum, das von der allgemeinen Inneren Medizin bis zu kardiologischen, gastroenterologischen oder onkologischen Schwerpunkten reicht. Die Vertragsgestaltung muss diese Breite abbilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten als Chefärzte können durch privatärztliche Leistungen wie Echokardiographien, Gastroskopien und Koloskopien erhebliche Liquidationseinnahmen erzielen; diese müssen im Chefarztvertrag klar von den stationären Leistungen abgegrenzt sein.
  • Die Leitungsverantwortung eines Chefarzts der Inneren Medizin umfasst häufig auch Funktionsbereiche wie Endoskopiestelle und Herzkatheterlabor; die Investitionsverantwortung für diese Bereiche muss klar geregelt sein.
  • Zertifizierungsanforderungen (Stroke Unit, Herzinsuffizienzzentrum) erzeugen besondere Qualitätsverantwortlichkeiten.

Chefarzt-Vertrag speziell für Internisten

Ein Chefarzt der Inneren Medizin leitet in der Regel eine der größten Abteilungen im Krankenhaus mit 40 bis 80 Betten und einem breiten Patientenspektrum. Das Festgehalt liegt je nach Träger und Versorgungsstufe zwischen 140.000 und 220.000 Euro jährlich; Liquidationseinnahmen durch Privatpatienten bei endoskopischen und kardiologischen Untersuchungen können substanziell dazukommen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Regelung zum Herzkatheterlabor: Wenn ein interventioneller Kardiologe als Chefarzt der Inneren Medizin fungiert, müssen die Vergütungsstrukturen für Herzkathetereingriffe durch Privatpatienten im Vertrag präzise festgelegt werden, da hier besonders hohe privatärztliche Einnahmen möglich sind.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine vollständige Erfassung aller invasiven diagnostischen Tätigkeiten im Liquidationsrecht bestehen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Chefärzte der Inneren Medizin an das erhöhte Haftungsrisiko durch endoskopische und interventionelle Eingriffe anzupassen. Eine klare Investitionsverantwortung des Klinikträgers für Endoskopiesysteme und Herzkatheterlabor sollte im Vertrag festgelegt sein.

Typische Fehler bei Internisten

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Vertragsregelung für das privatärztliche Liquidationsrecht bei endoskopischen Eingriffen; viele Internisten merken erst im Chefarztalltag, dass ihre Liquidationseinnahmen deutlich unter dem liegen, was vertraglich möglich gewesen wäre. Versicherungstechnisch sind zu niedrige Deckungssummen für endoskopische Komplikationen ein häufiges Problem.

Fazit

Internisten in Chefarztpositionen verfügen über vielfältige Einkommensmöglichkeiten, die bei professioneller Vertragsgestaltung optimal genutzt werden können. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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