Kardiologen als Chefärzte leiten eine der medizinisch wie wirtschaftlich bedeutendsten Abteilungen im Krankenhaus. Herzkathetereingriffe, elektrophysiologische Ablationen und Herzschrittmacherimplantationen sind durch privatärztliche Liquidation besonders ertragreich; gleichzeitig erzeugen sie ein erhebliches Haftungsrisiko. Der Chefarztvertrag eines Kardiologen muss daher beide Dimensionen präzise abbilden.
Das Wichtigste in Kürze
- Interventionelle Kardiologen als Chefärzte können durch privatärztliche Herzkathetereingriffe und elektrophysiologische Ablationen Liquidationseinnahmen von 150.000 bis 400.000 Euro jährlich erzielen, die das Festgehalt deutlich übersteigen.
- Die Betrieb und Wartungsverantwortung für Herzkatheterlabore und elektrophysiologische Messplätze muss im Chefarztvertrag klar geregelt sein.
- Qualitätsindikatoren für kardiologische Abteilungen (Reperfusionszeit, 30-Tage-Mortalität) werden zunehmend vertraglich verankert und müssen realistisch formuliert sein.
Chefarzt-Vertrag speziell für Kardiologen
Das Gehaltsgefüge eines Chefarzts der Kardiologie ist durch die hohen Liquidationsmöglichkeiten in der interventionellen Kardiologie besonders attraktiv: Ein Chefarzt mit eigenem Herzkatheterlabor kann in einem größeren Haus ein Gesamtjahreseinkommen von 400.000 bis 700.000 Euro erreichen. Umgekehrt trägt er die Verantwortung für ein hochriskantes Arbeitsfeld, in dem Komplikationen schwerwiegende Haftungsansprüche auslösen können.
Ein kritischer Vertragsbestandteil ist die Frage, ob das Herzkatheterlabor rund um die Uhr betrieben wird und wer im Bereitschaftsfall verantwortlich ist. Wenn ein Chefarzt 365 Tage im Jahr für einen Herzkatheterdienst eingeplant ist, muss dies arbeitsrechtlich und vergütungsmäßig korrekt abgebildet sein; andernfalls drohen Überschreitungen der Arbeitszeitregelungen mit entsprechenden Nachzahlungsansprüchen.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine realistische Formulierung von Qualitätsindikatoren bestehen, die nicht einseitig vom Klinikträger als Kündigungsgrund genutzt werden können. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für kardiologische Chefärzte mit Deckungssummen von mindestens 10 Millionen Euro abzuschließen, da kardiologische Komplikationen zu den höchsten Schadensersatzsummen in der Arzthaftung führen.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer klaren Bereitschaftsdienstentlohnung im Chefarztvertrag; viele Kardiologen übernehmen de facto 24/7-Verfügbarkeit ohne entsprechende Vergütungsregelung. Versicherungstechnisch sind zu niedrige Deckungssummen in der Berufshaftpflicht ein häufiges Problem.
Fazit
Kardiologen in Chefarztpositionen brauchen professionell gestaltete Verträge, die die erheblichen Einnahmen und Risiken ihrer Position adäquat abbilden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Kardiologie
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →