Chefärzte der Pädiatrie leiten Abteilungen, die ein außerordentlich breites Krankheitsspektrum abdecken und gleichzeitig mit besonderen ethischen und rechtlichen Anforderungen konfrontiert sind. Kinder als Patienten können nicht eigenständig in Behandlungen einwilligen; der Arzt befindet sich ständig im Dreieck zwischen Kind, Eltern und rechtlichem Rahmen. Der Chefarztvertrag muss diese Spezifika berücksichtigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefärzte der Pädiatrie leiten Abteilungen mit besonders breitem Krankheitsspektrum von Frühgeborenen bis zu jugendlichen Patienten; die Leitungsverantwortung umfasst häufig auch Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin.
  • Das privatärztliche Liquidationsrecht ist in der Pädiatrie durch den hohen GKV-Patientenanteil begrenzt; das Gesamteinkommen liegt unter dem chirurgischer Fächer.
  • Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit minderjährigen Patienten und bei kinderschutzrelevanten Befunden erzeugen besondere Verantwortlichkeiten für den Chefarzt.

Chefarzt-Vertrag speziell für Kinderärzte

Ein Chefarzt der Pädiatrie leitet in der Regel eine Abteilung mit 20 bis 40 Betten, die von der Normalstation über die Infektiologie bis zur Neonatologie reichen kann. Das Festgehalt liegt zwischen 120.000 und 180.000 Euro jährlich; Liquidationseinnahmen sind durch den hohen GKV-Anteil in der Pädiatrie deutlich begrenzter als in anderen Fächern. Wer eine Neonatologie der höchsten Versorgungsstufe leitet, übernimmt zusätzliche Qualitätsverantwortlichkeiten, die im Vertrag entsprechend vergütet sein sollten.

Besondere Bedeutung im pädiatrischen Chefarztvertrag hat die Regelung zur Kinderschutzverpflichtung: Chefärzte der Pädiatrie sind gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden. Diese Verpflichtung und die möglichen Konsequenzen für das Behandlungsteam müssen im Vertrag und in der Abteilungssatzung klar adressiert sein.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine adäquate Vergütung für die Leitungsverantwortung der Neonatologie bestehen, da diese besonders hohe Anforderungen und ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich bringt. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Chefärzte der Pädiatrie an das spezifische Haftungsprofil der Neonatologie anzupassen, da Frühgeborenenschäden zu den höchsten Schadensersatzsummen in der Medizin führen können.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Haftungsexposition in der Neonatologie; viele pädiatrische Chefärzte haben eine Standardberufshaftpflicht, die für neonatologische Komplikationen zu niedrige Deckungssummen aufweist. Versicherungstechnisch sollten neonatologische Behandlungen explizit in der Haftpflichtpolice benannt sein.

Fazit

Kinderärzte in Chefarztpositionen brauchen Verträge, die die besondere Verantwortung für vulnerable Patientengruppen und die spezifischen Haftungsrisiken der Neonatologie vollständig berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →