Chefärzte der Neurologie leiten Abteilungen, die sich durch eine stark zunehmende Bedeutung der Stroke Unit und durch wachsende Anforderungen in der neurointensivmedizinischen Versorgung auszeichnen. Die Leitungsverantwortung für eine zertifizierte Stroke Unit und die rund um die Uhr organisierte Schlaganfallversorgung stellt besondere Anforderungen an den Chefarztvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Neurologen als Chefärzte tragen die Leitungsverantwortung für Stroke Units, die 24/7 betrieben werden und besondere Qualitätszertifizierungen erfordern.
- Das privatärztliche Liquidationsrecht ist in der Neurologie begrenzt; das Haupteinkommen besteht aus Festgehalt und internen Bonusvereinbarungen.
- Neurologische Funktionsdiagnostik (EEG, EMG, evozierte Potenziale) als privatärztliche Leistung muss im Chefarztvertrag explizit geregelt sein.
Chefarzt-Vertrag speziell für Neurologen
Chefarztverträge in der Neurologie weisen eine Besonderheit auf: Die meisten neurologischen Leistungen sind konservativer Natur, was das privatärztliche Liquidationsrecht im Vergleich zu operativen Fächern einschränkt. Ein Chefarzt der Neurologie erzielt typischerweise ein Festgehalt von 130.000 bis 200.000 Euro jährlich; Liquidationseinnahmen durch Privatpatienten bei neurologischer Funktionsdiagnostik und stationären Behandlungen ergänzen dieses Einkommen.
Die Leitungsverantwortung für eine zertifizierte Stroke Unit (DSG-Zertifizierung) bringt besondere Anforderungen mit sich: Der Chefarzt ist für die Einhaltung der Zertifizierungskriterien verantwortlich und muss sicherstellen, dass rund um die Uhr ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Diese Verantwortung muss im Vertrag mit entsprechenden Personalentscheidungskompetenzen hinterlegt sein.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten bei Chefarztvertragsverhandlungen auf eine klare Regelung der Personalhoheit für die Stroke Unit bestehen, da sie ohne ausreichendes qualifiziertes Personal nicht für Qualitätsmängel haften können. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für neurologische Chefärzte an das erhöhte Haftungsrisiko durch Thrombolyseentscheidungen anzupassen, die bei Fehlindikation zu schwerwiegenden Komplikationen führen können.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die Übernahme der Stroke-Unit-Leitungsverantwortung ohne entsprechende Personalentscheidungskompetenzen; wer ohne ausreichend Personal für Qualitätssicherung haften soll, muss auch das Recht haben, dieses Personal einzustellen. Versicherungstechnisch sind neurologische Chefärzte oft unterversichert in Bezug auf Thrombolyse-Haftungsrisiken.
Fazit
Neurologen in Chefarztpositionen brauchen Verträge, die ihre Leitungsverantwortung für die Stroke Unit durch entsprechende Entscheidungskompetenzen untermauern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Neurologie
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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