Mit der Einführung zentraler Notaufnahmen und der Professionalisierung der Notfallmedizin als eigenständiges Fachgebiet sind Leitungspositionen für Notfallmediziner entstanden, die besondere vertragliche Anforderungen stellen. Leiter einer zentralen Notaufnahme tragen Verantwortung für einen der kritischsten Bereiche des Krankenhauses und müssen dies vertraglich abgesichert haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Leiter zentraler Notaufnahmen übernehmen Verantwortung für die Erstversorgung aller eingehenden Patienten und müssen im Vertrag klare Abgrenzungen zu den aufnehmenden Fachabteilungen geregelt haben.
- Das Einkommensniveau für Notfallmedizinische Leitungspositionen liegt zwischen 100.000 und 180.000 Euro jährlich; privatärztliche Liquidation ist im Notaufnahmebetrieb kaum möglich.
- Qualitätsverantwortlichkeiten für die Erstversorgungsqualität müssen klar von Mängeln abgegrenzt sein, die durch fehlendes Fachpersonal oder unzureichende Infrastruktur entstehen.
Chefarzt-Vertrag speziell für Notfallmediziner
Die Leitung einer zentralen Notaufnahme ist eine relativ neue Leitungsposition im deutschen Krankenhauswesen, die sich von klassischen Chefarztpositionen unterscheidet. Notfallmedizinische Leitungen haben in der Regel keine eigene Bettenstation und kein klassisches privatärztliches Liquidationsrecht; ihr Einfluss endet dort, wo der Patient in die Obhut einer Fachabteilung übergeht.
Diese Schnittstellenfunktion ist die größte Herausforderung im Chefarztvertrag eines Notfallmediziners: Die Qualitätsverantwortung für die Erstversorgung liegt beim Leiter der Notaufnahme; die Verantwortung für die weitere Behandlung liegt bei den Fachabteilungen. Diese Grenze muss im Vertrag präzise gezogen sein, um Haftungsrisiken eindeutig zuzuordnen.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner in Leitungspositionen sollten darauf bestehen, dass im Vertrag die Schnittstelle zu den aufnehmenden Fachabteilungen klar geregelt ist und Haftungsrisiken durch fehlendes Fachpersonal auf den Klinikträger zurückfallen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Notaufnahmeleitungen an das breite Haftungsprofil der Notfallmedizin anzupassen, das alle Fachgebiete umfasst.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Akzeptieren einer Qualitätsverantwortung für die gesamte Notaufnahme ohne entsprechende Personalhoheit; wer die Qualität der Versorgung verantworten soll, muss auch das Personal auswählen dürfen. Versicherungstechnisch werden notfallmedizinische Leitungspositionen oft mit unzureichenden Deckungssummen abgesichert.
Fazit
Notfallmediziner in Leitungspositionen brauchen Verträge, die die komplexe Schnittstellenverantwortung ihrer Funktion klar regeln und haftungsrechtlich absichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Notfallmedizin
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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